Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IBP Corp Deutschland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Im Flemetz 13, 61462 Königstein im Taunus
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 106620
EUID
DEM1201.HRB106620
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dal Hwan Seo
Adresse
Im Flemetz 13, 61462 Königstein im Taunus
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
09.07.2024
Gegenstand des Unternehmens
- Einzel- und Großhandel sowie Import und Export mit Waren verschiedener Art, insbesondere mechanischen und elektronischen Produkten, - Erbringung von logistischen Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IBP Corp Deutschland GmbH ist am 09.07.2024 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist beim Amtsgericht Königstein im Taunus gestellt worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 4/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IBP Corp Deutschland GmbH, Im Flemetz 13, 61462 Königstein im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRB 106620), vertr. d.: Dal Hwan Seo, Im Flemetz 13, 61462 Königstein im Taunus, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.07…
90 IN 4/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IBP Corp Deutschland GmbH, Im Flemetz 13, 61462 Königstein im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRB 106620), vertr. d.: Dal Hwan Seo, Im Flemetz 13, 61462 Königstein im Taunus, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.07.2024 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Königstein/Ts. eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Königstein/Ts. an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 09.07.2024
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