Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Autohaus Elfeldt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 3830
EUID
DEG1103.HRB3830
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 67/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze
Adresse
Fabrikstraße 13 a, 01159 Dresden
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.02.2025 , 11:00 Uhr
Eröffnung
01.05.2025 , 09:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.06.2025
Gläubigerversammlung
07.07.2025 , 09:30 Uhr
Anzeige der Masseunzulänglichkeit
31.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Elfeldt GmbH ist am 25.02.2025 die Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze zum vorläufigen Insolvenzverwalter sowie die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts erfolgt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.05.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Dr. Christian Heintze. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 13.06.2025 anzumelden. Die Anmeldung kann elektronisch erfolgen. Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung findet am 07.07.2025 um 09:30 Uhr im Saal 020 des Amtsgerichts Cottbus statt. Am 31.03.2026 ist die Anzeige des Verwalters über das Vorliegen einer drohenden Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Elfeldt GmbH, Dresdener Str. 40, 04916 Herzberg (Elster), ist am 31.03.2026 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass drohende Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 7. April 2026, 63 IN 67/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Elfeldt GmbH, Dresdener Str. 40, 04916 Herzberg (Elster), ist am 31.03.2026 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass drohende Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 7. April 2026, 63 IN 67/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Elfeldt GmbH, Dresdener Str. 40, 04916 Herzberg (Elster), wurde am 01.05.2025, um 09:05 Uhr, das Insol-venzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, Fabrikstraße 13 a, 01159 Dresden. Forderungen der Insolvenzgläub…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Elfeldt GmbH, Dresdener Str. 40, 04916 Herzberg (Elster), wurde am 01.05.2025, um 09:05 Uhr, das Insol-venzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, Fabrikstraße 13 a, 01159 Dresden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das In-solvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der An-meldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderung geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Montag, 7. Juli 2025, 09:30 Uhr, Saal 020 (Thiemstraße 130). Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerde-frist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entschei-dung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung ein-gelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 5. Mai 2025, Az.: 63 IN 67/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Autohaus Elfeldt GmbH, HRB 3830 CB, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Lewy, Dresdener Straße 40, 04916 Herzberg,
ist heute, am 25.02.2025, um 11.00 Uhr Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, Fabrikstraße 13 a, 0115…
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Autohaus Elfeldt GmbH, HRB 3830 CB, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Lewy, Dresdener Straße 40, 04916 Herzberg,
ist heute, am 25.02.2025, um 11.00 Uhr Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, Fabrikstraße 13 a, 01159 Dresden zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 67/25
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