Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Autohaus Happy Motors GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Herbert-Quandt-Straße 4, 81549 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 182857
Stammkapital
100.000,00 EUR
EUID
DED2601V.HRB182857
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1542 IN 2853/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.09.2026 , 09:50 Uhr
Aufhebung
24.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Kraftfahrzeugen, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, Handel mit Kraftfahrzeugteilen und - zubehör, Vermietung von Kraftfahrzeugen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Automotive & Kfz
Subbranche
Fahrzeughandel
Geschäftstätigkeit
Handel, Instandhaltung, Reparatur und Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Handel mit Teilen und Zubehör
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht München hat am 23.09.2026 in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Happy Motors GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Günther Bayer, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur Sicherung des Schuldnervermögens ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Nikolaus Gaede bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, wobei die Einziehung von Außenständen ebenfalls unter diese Anordnung fällt. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Happy Motors GmbH wurde durch das Amtsgericht München beantragt. Am 23.09.2026 ist zur Sicherung des Schuldnervermögens vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Rechtsanwalt Nikolaus Gaede ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Es sind Verf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Happy Motors GmbH wurde durch das Amtsgericht München beantragt. Am 23.09.2026 ist zur Sicherung des Schuldnervermögens vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Rechtsanwalt Nikolaus Gaede ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Es sind Verfügungsbeschränkungen gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet worden, wonach Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Am 24.09.2026 sind die angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 1542 IN 2853/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Autohaus Happy Motors GmbH, Herbert-Quandt-Straße 4, 81549 München, vertreten durch den Geschäftsführer Bayer Günther
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 182857
- Schuldn…
Az.: 1542 IN 2853/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Autohaus Happy Motors GmbH, Herbert-Quandt-Straße 4, 81549 München, vertreten durch den Geschäftsführer Bayer Günther
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 182857
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 23.09.2026 um 09:50 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Nikolaus Gaede, Virchowstraße 2, 80805 München, Telefon: +49(89)3090680, Telefax: +49(89)30906829.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 2853/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Autohaus Happy Motors GmbH, Herbert-Quandt-Straße 4, 81549 München, vertreten durch den Geschäftsführer Bayer Günther
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 182857
- Schuldnerin …
1542 IN 2853/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Autohaus Happy Motors GmbH, Herbert-Quandt-Straße 4, 81549 München, vertreten durch den Geschäftsführer Bayer Günther
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 182857
- Schuldnerin -
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Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.09.2026
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