Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Saarbrücken hat die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte hatten zunächst Gelegenheit, bis zum 02.04.2026 Stellung zu nehmen. Später wurde eine weitere Frist zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters bis zum 01.07.2026 gesetzt. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 105 IN 41/18 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 9063 eingetragen. Die persönlich haftende Gesellschafterin is…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 105 IN 41/18 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 9063 eingetragen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Autohaus Heim & Köpke Geschäftsführungsgesellschaft mbH. Im Verfahren sind Rechtsanwaltskanzlei Mönning Feser Partner als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Das Verfahren durchläuft verschiedene Phasen der Vergütungsprüfung und Forderungsprüfung. Zunächst wurde eine Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters angeordnet, wobei die Frist zur Stellungnahme bis zum 02.04.2026 lief. Später erfolgte die Anordnung der Anhörung zum Vergütungsantrag des endgültigen Insolvenzverwalters mit einer neuen Frist bis zum 01.07.2026. Zudem wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 02.12.2024 festgelegt wurde. Gegen die entsprechenden Beschlüsse steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 41/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 9063 eingetragenen Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG, Obere Kaiserstraße 279, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch die persönlich…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 41/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 9063 eingetragenen Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG, Obere Kaiserstraße 279, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Autohaus Heim & Köpke Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Obere Kaiserstraße 279, 66386 St Ingbert
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönning Feser Partner, Jülicher Straße 116, 52070 Aachen
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin/des vorläufigen Insolvenzverwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 02.04.2026 zum Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin/des vorläufigen Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 20a eingesehen werden.
105 IN 41/18
Amtsgericht Saarbrücken, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 41/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 9063 eingetragenen Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG, Obere Kaiserstraße 279, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch die persönlich…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 41/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 9063 eingetragenen Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG, Obere Kaiserstraße 279, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Autohaus Heim & Köpke Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Obere Kaiserstraße 279, 66386 St Ingbert
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönning Feser Partner, Jülicher Straße 116, 52070 Aachen
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 01.07.2026 zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 20a eingesehen werden.
105 IN 41/18
Amtsgericht Saarbrücken, 17.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 41/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 9063 eingetragenen Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG, Obere Kaiserstraße 279, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch die persönlich…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 41/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 9063 eingetragenen Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG, Obere Kaiserstraße 279, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene Autohaus Heim & Köpke Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Obere Kaiserstraße 279, 66386 St Ingbert
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 20a niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
105 IN 41/18
Amtsgericht Saarbrücken, 04.11.2024
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