Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Saarland
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRA 9063
EUID
DEV1109.HRA9063
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
105 IN 41/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Mönning Feser Partner
Kanzlei
Rechtsanwälte Mönning Feser Partner
Adresse
Jülicher Straße 116, 52070 Aachen
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme Vergütungsantrag vorläufiger Verwalter
02.04.2026
Frist zur Stellungnahme Vergütungsantrag Insolvenzverwalter
01.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Saarbrücken hat die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte hatten zunächst Gelegenheit, bis zum 02.04.2026 Stellung zu nehmen. Später wurde eine weitere Frist zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters bis zum 01.07.2026 gesetzt. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 41/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 9063 eingetragenen Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG, Obere Kaiserstraße 279, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch die persönlich…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 41/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 9063 eingetragenen Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG, Obere Kaiserstraße 279, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Autohaus Heim & Köpke Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Obere Kaiserstraße 279, 66386 St Ingbert
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönning Feser Partner, Jülicher Straße 116, 52070 Aachen
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin/des vorläufigen Insolvenzverwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 02.04.2026 zum Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin/des vorläufigen Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 20a eingesehen werden.
105 IN 41/18
Amtsgericht Saarbrücken, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 41/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 9063 eingetragenen Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG, Obere Kaiserstraße 279, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch die persönlich…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 41/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 9063 eingetragenen Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG, Obere Kaiserstraße 279, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Autohaus Heim & Köpke Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Obere Kaiserstraße 279, 66386 St Ingbert
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönning Feser Partner, Jülicher Straße 116, 52070 Aachen
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 01.07.2026 zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 20a eingesehen werden.
105 IN 41/18
Amtsgericht Saarbrücken, 17.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 41/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 9063 eingetragenen Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG, Obere Kaiserstraße 279, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch die persönlich…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 41/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 9063 eingetragenen Autohaus Heim & Köpke GmbH & Co. KG, Obere Kaiserstraße 279, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene Autohaus Heim & Köpke Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Obere Kaiserstraße 279, 66386 St Ingbert
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 20a niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
105 IN 41/18
Amtsgericht Saarbrücken, 04.11.2024
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