Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Autohaus Himmelsthür GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Marggrafstraße 21, 31137 Hildesheim
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 206686
EUID
DEP2408.HRB206686
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 100/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Karina Schwarz
Termine & Fristen
Prüfungstermin
27.04.2026
Schlusstermin
22.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw, Krafträdern, Mopeds, Wohnmobilen u. dgl.) und Wohnanhängern
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Himmelsthür GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurde ein Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 27.04.2026 bestimmt. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Karina Schwarz, wurden festgesetzt. Es ist eine Schlussverteilung vorgesehen, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 122.670,76 EUR und ein Massebestand von 16.024,00 EUR berücksichtigt werden. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist auf den 22.07.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 100/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Himmelsthür GmbH, Marggrafstraße 21, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 206686), vertr. d.: 1. Vincente Ricardo Calvanico, Hardenbergstr. 20, 31141 Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich an…
50 IN 100/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Himmelsthür GmbH, Marggrafstraße 21, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 206686), vertr. d.: 1. Vincente Ricardo Calvanico, Hardenbergstr. 20, 31141 Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf
27.04.2026.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Autohaus Himmelsthür GmbH, Marggrafstraße 21, 31137 Hildesheim, Amtsgericht Hildesheim, Aktenzeichen 50 IN 100/22, soll die Schlussverteilung erfolgen. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 122.670,76. Ein verfügbarer Massebestand ist in Höhe …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Autohaus Himmelsthür GmbH, Marggrafstraße 21, 31137 Hildesheim, Amtsgericht Hildesheim, Aktenzeichen 50 IN 100/22, soll die Schlussverteilung erfolgen. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 122.670,76. Ein verfügbarer Massebestand ist in Höhe von EUR16.024,00 vorhanden. Der Betrag mindert sich um die noch zu zahlenden Verfahrenskosten. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hildesheim unter o.g. Aktenzeichen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Hildesheim, den 28.04.2026
50 IN 100/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 100/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Himmelsthür GmbH, Marggrafstraße 21, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 206686), vertr. d.: 1. Vincente Ricardo Calvanico, Hardenbergstr. 20, 31141 Hildesheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwäl…
50 IN 100/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Himmelsthür GmbH, Marggrafstraße 21, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 206686), vertr. d.: 1. Vincente Ricardo Calvanico, Hardenbergstr. 20, 31141 Hildesheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 21.989,30 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 70,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 20 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 100/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Himmelsthür GmbH, Marggrafstraße 21, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 206686), vertr. d.: 1. Vincente Ricardo Calvanico, Hardenbergstr. 20, 31141 Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt…
50 IN 100/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Himmelsthür GmbH, Marggrafstraße 21, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 206686), vertr. d.: 1. Vincente Ricardo Calvanico, Hardenbergstr. 20, 31141 Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
22.07.2026.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 27.04.2026
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