Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Elektro-Rohr Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hopfenbergstraße 7, 31162 Bad Salzdetfurth
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 207188
EUID
DEP2408.HRB207188
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 25/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Karina Schwarz
Termine & Fristen
Bestellung Sonderinsolvenzverwalter
19.01.2024
Zustimmung Schlussverteilung
23.05.2025
Stichtag Forderungsprüfung
10.07.2025
Festsetzung Vergütung
30.07.2025
Aufhebung
27.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Übernahme der Stellung der persönlich haftenden Gesellschafterin in der Elektro Rohr GmbH & Co. KG
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro-Rohr Verwaltungs GmbH ist am 27.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde am 19.01.2024 Herr Dipl.-Wirtsch.-jur Lars Rühmland zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, um eine Interessenkollision bei der Prüfung von Forderungen der Rechtsanwältin Karina Schwarz zu vermeiden. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz hat ihre Vergütung und Auslagen am 30.07.2025 festgesetzt bekommen. Am 23.05.2025 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und der Stichtag für nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen auf den 10.07.2025 festgelegt. Zu berücksichtigende Insolvenzforderungen beliefen sich auf EUR 114.822,16 bei einem verfügbaren Massebestand von EUR 24.491,57.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 25/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro-Rohr Verwaltungs GmbH, Hopfenbergstr. 7, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 207188), vertr. d.: Stefan Rohr, (Geschäftsführer), ist am 27.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschlu…
50 IN 25/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro-Rohr Verwaltungs GmbH, Hopfenbergstr. 7, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 207188), vertr. d.: Stefan Rohr, (Geschäftsführer), ist am 27.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 25/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro-Rohr Verwaltungs GmbH, Hopfenbergstr. 7, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 207188), vertr. d.: Stefan Rohr, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Lüders, Loebensteinstr. 37, 30175 Hannover,
wird Herr Dipl.-Wirtsch.-jur L…
50 IN 25/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro-Rohr Verwaltungs GmbH, Hopfenbergstr. 7, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 207188), vertr. d.: Stefan Rohr, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Lüders, Loebensteinstr. 37, 30175 Hannover,
wird Herr Dipl.-Wirtsch.-jur Lars Rühmland, Alter Markt 1, 31134 Hildesheim
zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Die Bestellung zum Sonderinsolvenzverwalter umfasst folgenden, beschränkten Aufgabenbereich:
Prüfung der zur Tabelle angemeldeten Forderungen der Rechtsanwältin Karina Schwarz als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Rohr GmbH & Co. KG.
G r ü n d e :
Über das Vermögen der Gläubigerin wurde ebenfalls das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Insolvenzverwalterin wurde auch im Verfahren über das Vermögen der Gläubigerin zur Insolvenzverwalterin bestellt. Hinsichtlich der Prüfung dieser Forderungsanmeldungen liegt daher eine Interessenkollission vor, die die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters erforderlich macht.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 19.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro Rohr Verwaltungs GmbH, Hopfenbergstraße 7, 31162 Bad Salzdetfurth, Amtsgericht Hildesheim, Aktenzeichen 50 IN 25/23, soll die Schlussverteilung erfolgen. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 114.822,16. Ein verfügbarer Massebestand in Höhe …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro Rohr Verwaltungs GmbH, Hopfenbergstraße 7, 31162 Bad Salzdetfurth, Amtsgericht Hildesheim, Aktenzeichen 50 IN 25/23, soll die Schlussverteilung erfolgen. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 114.822,16. Ein verfügbarer Massebestand in Höhe von EUR 24.491,57 vorhanden. Der Betrag mindert sich um die noch zu zahlenden Verfahrenskosten. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hildesheim unter o.g. Aktenzeichen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Hildesheim, 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 25/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro-Rohr Verwaltungs GmbH, Hopfenbergstr. 7, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 207188), vertr. d.: Stefan Rohr, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin …
50 IN 25/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro-Rohr Verwaltungs GmbH, Hopfenbergstr. 7, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 207188), vertr. d.: Stefan Rohr, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 10.07.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 25/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro-Rohr Verwaltungs GmbH, Hopfenbergstr. 7, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 207188), vertr. d.: Stefan Rohr, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz festgesetzt worden. Gemäß § …
50 IN 25/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro-Rohr Verwaltungs GmbH, Hopfenbergstr. 7, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 207188), vertr. d.: Stefan Rohr, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.05.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 24.581,57 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 30.07.2025
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