Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 6801
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Insolvenzprofil
Autohaus Hunold GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ziegeleistraße 32, 57462 Olpe
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 6801
EUID
DER2909.HRB6801
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 7/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peer Jung
Adresse
Sophienstraße 1, 51149 Köln
Telefon
0221-78 944 310
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.01.2026 , 16:14 Uhr
Eröffnung
01.04.2026 , 07:01 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.05.2026
Berichtstermin
22.06.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
22.06.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit und die Wiederherstellung von Kraftfahrzeugen aller Art, sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Hunold GmbH ist am 01.04.2026 um 07:01 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 12.01.2026 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 13.01.2026 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Peer Jung ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.05.2026 anzumelden. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 08.06.2026 vor. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichts- und Prüfungstermin dient, ist am 22.06.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Siegen angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen werden. Der Schuldnerin steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 7/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 6801 eingetragenen Autohaus Hunold GmbH, Ziegeleistraße 32, 57462 Olpe, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Hunold, Königsberger Straße 25a, 57462 Olpe
Geschäftszweig: Der H…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 7/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 6801 eingetragenen Autohaus Hunold GmbH, Ziegeleistraße 32, 57462 Olpe, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Hunold, Königsberger Straße 25a, 57462 Olpe
Geschäftszweig: Der Handel mit und die Wiederherstellung von Kraftfahrzeugen aller Art, sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2026, um 07:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.01.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Peer Jung, Sophienstraße 1, 51149 Köln, Telefon: 0221-78 944 310, Fax: 0221-78 944 3120.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 22.06.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, 1. Etage, Sitzungssaal 2102 - Flachbau -.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 7/26
Siegen, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 7/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 6801 eingetragenen Autohaus Hunold GmbH, Ziegeleistraße 32, 57462 Olpe, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Hunold, Königsberger Straße 2…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 7/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 6801 eingetragenen Autohaus Hunold GmbH, Ziegeleistraße 32, 57462 Olpe, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Hunold, Königsberger Straße 25a, 57462 Olpe
Geschäftszweig: Der Handel mit und die Wiederherstellung von Kraftfahrzeugen aller Art, sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art.
ist am 13.01.2026, um 16:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peer Jung, Sophienstraße 1, 51149 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 7/26
Amtsgericht Siegen, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 7/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 6801 eingetragenen Autohaus Hunold GmbH, Ziegeleistraße 32, 57462 Olpe, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Hunold, Königsberger Straße 25a, 57462 …
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 7/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 6801 eingetragenen Autohaus Hunold GmbH, Ziegeleistraße 32, 57462 Olpe, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Hunold, Königsberger Straße 25a, 57462 Olpe
wird die Tagesordnung des Eröffnungsbeschlusses vom 01.04.2026 wie folgt ergänzt:
Der Termin am 22.06.2026, 10:00 Uhr dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über:
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreite auch mit hohem Streitwert anhängig zu machen, sich dagegen zu verteidigen oder zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen ein Vergleich oder Schiedsvertrag abzuschließen, ohne dass es hier zum Einzelfall zuvor einer gesonderten Genehmigung durch die Gläubigerversammlung bedarf.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
25 IN 7/26
Amtsgericht Siegen, 12.06.2026
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