Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Autohaus Ibald GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Nettestraße 25-27, 56626 Andernach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 15264
EUID
DET2210V.HRB15264
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 66/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Gitta Werner
Rolle
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters
Adresse
Rennweg 60, 56626 Andernach
Termine & Fristen
Eröffnung
30.10.2020
Forderungsanmeldefrist
14.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Verkauf, die Reparatur und Lackierung von Kraftfahrzeugen, insbesondere der Firma Ford.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Ibald GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat eine aktuelle Forderungsliste erstellt. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen (Rang § 38 InsO, lfd. Nrn. 36 bis 49) ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger können die jeweiligen Forderungen bis zum 14.07.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht bestreiten. Der Widerspruch muss sich konkret gegen die Forderung sowie gegen Grund, Betrag und Rang richten. Nach Ablauf der Frist gilt die Forderung als festgestellt, sofern kein Widerspruch eingelegt wird. Die Anmeldungen liegen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mayen aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Ibald GmbH ist am 30.10.2020 eröffnet worden. Axel Helmut Ibald ist als Geschäftsführer des Schuldners benannt. Das Verfahren wird vom Amtsgericht Mayen unter dem Aktenzeichen 7 IN 66/20 geführt. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen (Ra…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Ibald GmbH ist am 30.10.2020 eröffnet worden. Axel Helmut Ibald ist als Geschäftsführer des Schuldners benannt. Das Verfahren wird vom Amtsgericht Mayen unter dem Aktenzeichen 7 IN 66/20 geführt. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen (Rang § 38 InsO, lfd. Nrn. 36 bis 49) ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Gläubiger und die Schuldnerin können Forderungen bis zum 14.07.2026 bestreiten; nach Ablauf dieser Frist gelten sie als festgestellt, sofern kein Widerspruch erfolgt. Dr. Gitta Werner ist als Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters genannt. Zudem wurde ein Vorschuss auf Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Berechnung orientierte sich an einem Aktivmassebestand von 305.329,17 Euro. Das Verfahren steht im Jahre 2025 zum Abschluss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Ibald GmbH, Nettestraße 25-27, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 15264), vertr. d. Axel Helmut Ibald, Nettestr. 27, 56626 Andernach (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen
Rang § 38 InsO lfd.Nrn. 36 bis 49 der akt…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Ibald GmbH, Nettestraße 25-27, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 15264), vertr. d. Axel Helmut Ibald, Nettestr. 27, 56626 Andernach (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen
Rang § 38 InsO lfd.Nrn. 36 bis 49 der aktuellen Forderungsliste des Insolvenzverwalters
das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger können
bis zum 14.07.2026
schriftlich beim Insolvenzgericht die jeweilige(n) Forderung(en) nach Grund, Rang und Betrag bestreiten. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
Soweit Schriftform vorgeschrieben ist, genügt auch die Einlegung per Telefax.
Die Anmeldungen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mayen, St.Veit-Str.38, 56727 Mayen aus.
Mayen, den 13.05.2026
Das Amtsgericht
7 IN 66/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 7 IN 66/20 . In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Autohaus Ibald GmbH, Nettestraße 25-27, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 15264), vertreten durch Axel Helmut Ibald, Nettestr. 27, 56626 Andernach, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters:
Dr. Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 …
Geschäfts-Nr.: 7 IN 66/20 . In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Autohaus Ibald GmbH, Nettestraße 25-27, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 15264), vertreten durch Axel Helmut Ibald, Nettestr. 27, 56626 Andernach, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters:
Dr. Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 Andernach, ist ein Vorschuss auf Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden:
a) ??? Euro auf die Vergütung,
b) ??? Euro 19 % Umsatzsteuer darauf,
c) ??? Euro auf die Auslagen,
d) ??? Euro 19 % Umsatzsteuer darauf,
insgesamt ??? Euro
aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Begründung:
Der Insolvenzverwalter hat die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses auf seine Vergütung und auf die Auslagen in Höhe von ??? Euro beantragt. In diesem Betrag ist die darauf entfallene Mehrwertsteuer enthalten. Das Insolvenzverfahren wurde am 30.10.2020 eröffnet und der/die vorgenannte zum/zur Insolvenzverwalter bestellt.
Nachdem die Verfahrensdauer des Insolvenzverfahrens mehr als 6 Monate beträgt, ist die Zustimmung zur Entnahme des Vorschusses zu erteilen. Bei der Berechnung des Vorschusses war sicherheitshalber vom derzeitigen Anderkontenbestand als Aktivmasse von € 305.329,17 ausgegangen worden.
Der Vorschuss beträgt ca. 75 % der Regelgebühr, da die Tätigkeiten des Insolvenzverwalters im Verfahren zum angegebenen Vomhundertsatz erledigt sind.
Sachliche Gründe, die Zustimmung zur Entnahme des Vorschusses in der festgesetzten Höhe zu verweigern, bestanden nicht.
Die Vorschussberechnung orientiert sich, da Zuschläge in der Regel im Ermessensspielraum des Gerichts stehen und daher grundsätzlich streitig sein können, sowie wegen des Umstandes, dass ein Rechtmittel gegen die vorschußgewährenden Beschlüsse nicht gegeben ist, grundsätzlich nur an der Regel- bzw. Grundgebühr des Verwalters. Die Entscheidung über die Gewährung von Zuschlägen, die rechtsmittelfähig am Ende des Verfahrens getroffen wird, soll nicht vorweggenommen werden.
Da das Verfahren im Jahre 2025 zum Abschluss ansteht, erscheint ein Zuwarten hier sachgemäß.
Die Auslagen sind entstanden und wurden dabei, unter Beschränkung auf den Vorschussbetrag, voll erstattet und zwar für insgesamt 4 Jahre, mithin 30 % des Vorschussbetrages.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung ist für den Verwalter der Rechtsbehelf der befristeten Erinnerung gegeben. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem unterfertigten Gericht an.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 14.08.2024
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