Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Autohaus Josef Rudhart GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Laugnastraße 52, 86637 Wertingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRA 7017
EUID
DED2102V.HRA7017
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 48/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Jaeger, Breig & Kollegen
Kanzlei
Rechtsanwälte Jaeger, Breig & Kollegen
Adresse
Frauenlobstraße 2, 80337 München
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung Vergleich
02.05.2024 , 10:00 Uhr
Widerspruchsfrist Forderungen
18.02.2025
Frist Einwendungen Schlussverteilung
13.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Josef Rudhart GmbH & Co.KG ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Augsburg, das für die Durchführung des Verfahrens das Amtsgericht Nördlingen zuständig ist. Im April 2024 wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem ehemaligen Gesellschafter Herman Rudhart jun. auf den 02.05.2024 angesetzt. Im Januar 2026 wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Einwendungen bis zum 13.03.2026 möglich waren. Mit Zustimmung des Gerichts findet die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 173.848,43 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 1.165.718,23 Euro. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Josef Rudhart GmbH & Co.KG ist beim Amtsgericht Nördlingen anhängig. Im April 2024 wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem ehemaligen Gesellschafter Herman Rudhart jun. auf den 02.05.2…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Josef Rudhart GmbH & Co.KG ist beim Amtsgericht Nördlingen anhängig. Im April 2024 wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem ehemaligen Gesellschafter Herman Rudhart jun. auf den 02.05.2024 bestimmt. Im Januar 2025 erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 18.02.2025 bestand. Das Verfahren ist mit Zustimmung des Gerichts in die Schlussverteilung übergegangen. Die verfügbare Verteilungsmasse beträgt 173.848,43 Euro, während Forderungen in Höhe von 1.165.718,23 Euro zu berücksichtigen sind. Der Schlusstermin findet im schriftlichen Verfahren statt; Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung können bis zum 13.03.2026 eingereicht werden. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 48/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Autohaus Josef Rudhart GmbH & Co.KG, Laugnastraße 52, 86637 Wertingen, vertreten durch die Komplementärin Rudhart GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rudhart jun. Herrmann
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 7017
- Schuldnerin -
V…
IN 48/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Autohaus Josef Rudhart GmbH & Co.KG, Laugnastraße 52, 86637 Wertingen, vertreten durch die Komplementärin Rudhart GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rudhart jun. Herrmann
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 7017
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jaeger, Breig & Kollegen, Frauenlobstraße 2, 80337 München, Gz.: 20/27/Autohaus J. Rudhart GmbH & Co.KG
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|findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 173.848,43 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 1.165.718,23 Euro.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 48/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Autohaus Josef Rudhart GmbH & Co.KG, Laugnastraße 52, 86637 Wertingen, vertreten durch die Komplementärin Rudhart GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rudhart jun. Herrmann
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 7017
- Schuldnerin -
V…
IN 48/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Autohaus Josef Rudhart GmbH & Co.KG, Laugnastraße 52, 86637 Wertingen, vertreten durch die Komplementärin Rudhart GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rudhart jun. Herrmann
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 7017
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jaeger, Breig & Kollegen, Frauenlobstraße 2, 80337 München, Gz.: 20/27/Autohaus J. Rudhart GmbH & Co.KG
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.03.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Nördlingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nördlingen
Tändelmarkt 5
86720 Nördlingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 48/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Autohaus Josef Rudhart GmbH & Co.KG, Laugnastraße 52, 86637 Wertingen, vertreten durch die Komplementärin Rudhart GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rudhart jun. Herrmann
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 7017
- Schuldnerin -
V…
IN 48/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Autohaus Josef Rudhart GmbH & Co.KG, Laugnastraße 52, 86637 Wertingen, vertreten durch die Komplementärin Rudhart GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rudhart jun. Herrmann
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 7017
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jaeger, Breig & Kollegen, Frauenlobstraße 2, 80337 München, Gz.: 20/27/Autohaus J. Rudhart GmbH & Co.KG
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtsstreits bzw. zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits mit dem ehemaligen Gesellschafter und Geschäftsführer Herman Rudhart jun.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 02.05.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal F 152, 1. OG, Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Der vollständige Inhalt des Antrags des Insolvenzverwalters kann von den Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts beim Amtsgericht Nördlingen eingesehen werden.
Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 08.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 48/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Autohaus Josef Rudhart GmbH & Co.KG, Laugnastraße 52, 86637 Wertingen, vertreten durch die Komplementärin Rudhart GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rudhart jun. Herrmann
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 7017
- Schuldnerin -
V…
IN 48/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Autohaus Josef Rudhart GmbH & Co.KG, Laugnastraße 52, 86637 Wertingen, vertreten durch die Komplementärin Rudhart GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rudhart jun. Herrmann
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 7017
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jaeger, Breig & Kollegen, Frauenlobstraße 2, 80337 München, Gz.: 20/27/Autohaus J. Rudhart GmbH & Co.KG
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1. Die Prüfung der bis 13.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 47 - 54 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 21.01.2025
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