Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Autohaus Schlesiger GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 205931
EUID
DEW1215.HRB205931
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 390/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
28.08.2026 , 10:45 Uhr
Beschluss Massekredit
03.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Schlesiger GmbH ist im Antragsverfahren. Am 28.08.2026 um 10:45 Uhr hat das Amtsgericht Halle (Saale) die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und zur vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Emmert bestellt. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner werden aufgefordert, unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Schlesiger GmbH ist Gegenstand vorläufiger Maßnahmen. Am 28.08.2026 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Sandra Emmert zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen ihrer Zustimmung. Am 03.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Schlesiger GmbH ist Gegenstand vorläufiger Maßnahmen. Am 28.08.2026 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Sandra Emmert zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen ihrer Zustimmung. Am 03.09.2026 hat das Amtsgericht Halle (Saale) der vorläufigen Insolvenzverwalterin gestattet, einen Massekredit in Höhe von 160.000,-- € zur Vorfinanzierung von Insolvenzgeld aufzunehmen und damit verbundene Masseverbindlichkeiten zu begründen. Das Gesamtvolumen dieser Kreditaufnahme und der entstehenden Verbindlichkeiten ist auf 175.000,-- € begrenzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 390/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autohaus Schlesiger GmbH, Landweg 1, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 205931), vertr. d.: Matthias Böttcher, Kajendorfstraße 8, 06343 Mansfeld, (Geschäftsführer), ist am 28.08.2026 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragste…
59 IN 390/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autohaus Schlesiger GmbH, Landweg 1, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 205931), vertr. d.: Matthias Böttcher, Kajendorfstraße 8, 06343 Mansfeld, (Geschäftsführer), ist am 28.08.2026 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sandra Emmert, Magdeburger Straße 38, 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/232620, Fax: 0345/2326230, E-Mail: halle@ra-vonstein.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 28.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 UIN 390/26:In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autohaus Schlesiger GmbH, Landweg 1, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 205931), vertreten durch: Matthias Böttcher, Kajendorfstraße 8, 06343 Mansfeld, (Geschäftsführer), hat das Amtsgericht Halle (Saale) am 03.09.2025 beschlossen: Der vorläufigen In…
59 UIN 390/26:In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autohaus Schlesiger GmbH, Landweg 1, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 205931), vertreten durch: Matthias Böttcher, Kajendorfstraße 8, 06343 Mansfeld, (Geschäftsführer), hat das Amtsgericht Halle (Saale) am 03.09.2025 beschlossen: Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet in entsprechender Anwendung von § 55 der Insolvenzordnung (nachfolgend auch InsO) * einen Massekredit in Höhe von 160.000,-- € zur Vorfinanzierung von Insolvenzgeld aufzunehmen,
* Masseverbindlichkeiten in Höhe der durch die Kreditaufnahme entstehenden marktüblichen Zinsen und Kosten einschließlich Bankbearbeitungsgebühren zu begründen, und
* Masseverbindlichkeiten für etwaige von der Bundesagentur für Arbeit nicht erstattete Differenzbeträge zwischen dem Insolvenzgeld und dem vorfinanzierten Nettolohn zu begründen. Das Gesamtvolumen wird auf 175.000,-- € begrenzt.
Halle (Saale), den 03.09.2026
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