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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Das Amtsgericht Paderborn hat am 21.08.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Autohaus Voth GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 11948, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Anton Voth vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel bestellt worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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