Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Autohaus Wecke GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Gottlieb-Daimler-Str. 21, 30974 Wennigsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRA 206264
EUID
DEP2305.HRA206264
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
36 IN 89/23 -3
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tim F. Gätcke
Adresse
Hohenzollernstraße 48, 30161 Hannover
Telefon
0511-545584-85
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2024 , 08:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.05.2024
Berichtstermin
27.05.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
27.05.2024 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Wecke GmbH & Co. KG ist am 01.03.2024 um 08:40 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwalt Tim F. Gätcke ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 06.05.2024 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Ein Berichts- und Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sowie zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensschritte ist für den 27.05.2024 um 09:00 Uhr beim Amtsgericht Hameln angesetzt. Der Insolvenzverwalter hat am 04.02.2025 angezeigt, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt, da die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Am 23.06.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Masseunzulänglichkeit weggefallen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 89/23 -3: Über das Vermögen der Autohaus Wecke GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRA 206264), vertr. d.: 1. Wecke Verwaltungs GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Heinrich Wecke, Harrl …
36 IN 89/23 -3: Über das Vermögen der Autohaus Wecke GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRA 206264), vertr. d.: 1. Wecke Verwaltungs GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Heinrich Wecke, Harrl 3, 31675 Bückeburg, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2024 um 08:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim F. Gätcke, Hohenzollernstraße 48, 30161 Hannover, Tel.: 0511-545584-85, Fax: 0511-545584-90, E-Mail: mail@gaetcke-insolvenzverwaltung.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.05.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 27.05.2024, 09:00 Uhr, Saal 123, Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 01.03.2024
Datenschutzhinweis:
Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 89/23 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Wecke GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRA 206264), vertr. d.: 1. Wecke Verwaltungs GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1…
36 IN 89/23 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Wecke GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRA 206264), vertr. d.: 1. Wecke Verwaltungs GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Heinrich Wecke, Harrl 3, 31675 Bückeburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter angezeigt:
Geplante Beschlussfassung in der Gläubigerversammlung, Montag, den 27.05.2024, 09:00 Uhr, Saal 123, Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln:
1. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, zwei Mitarbeiter im Rahmen geringfügiger Arbeitsverhältnisse nach eigenem Ermessen zu Lasten der Masse zu beschäftigen, um Recherchen im Internet, in der Buchhaltung sowie in den von der Schuldnerin genutzten Portalen und Softwareanwendungen zum Schicksal einzelner Fahrzeuge oder anderer Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit der Massemehrung anzustellen.
2. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, in der vormaligen Betriebstätte ein ausgestattetes Büro anzumieten, um gesicherte Geschäftsunterlagen im Zugriff einzulagern. Weiter sind in diesem Büro KFZ Schlüssel von Neu- und Gebrauchtwagen in einem Tresor bis zur Herausgabe an Sicherungsgläubiger oder zur Verwertung zu verwahren. Der monatliche Mietpreis beträgt warm 150,00€ zzgl. UST. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit zunächst bis zum 31.08.2024. Er kann vier Wochen vor Ablauf, je nach Ermessen des Insolvenzverwalters, um jeweils einen weiteren Monat verlängert werden.
Amtsgericht Hameln, 08.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 89/23 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Wecke GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRA 206264), vertr. d.: 1. Wecke Verwaltungs GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1…
36 IN 89/23 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Wecke GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRA 206264), vertr. d.: 1. Wecke Verwaltungs GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Heinrich Wecke, Harrl 3, 31675 Bückeburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 23.06.2025 angezeigt, dass die Masseunzulänglichkeit weggefallen ist.
Amtsgericht Hameln, 26.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 89/23 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Wecke GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRA 206264), vertr. d.: 1. Wecke Verwaltungs GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1…
36 IN 89/23 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Wecke GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRA 206264), vertr. d.: 1. Wecke Verwaltungs GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Heinrich Wecke, Harrl 3, 31675 Bückeburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 04.02.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hameln, 06.02.2025
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