Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Automobilgruppe Dirkes Bonn GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Godesberger Straße 60-80, 53175 Bonn
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 12366
EUID
DER3201.HRB12366
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
71 IN 115/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Frank Perez
Adresse
Pferdmengesstr. 14 a, 50668 Köln
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
31.07.2024 , 09:45 Uhr
Einsichtnahme Forderungsliste
05.09.2025
Prüfungsstichtag
26.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
ist der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art, deren Reparatur und Vermietung, der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugzubehör und Kraftfahrzeugersatzteilen sowie die Vermittlung von Finanzierungs-; Leasing-und Versicherungsverträgen für Kraftfahrzeuge und alle damit in Zusammenhang stehenden Serviceleistungen und Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Automobilgruppe Dirkes Bonn GmbH ist beim Amtsgericht Köln anhängig. Im Rahmen des Verfahrens ist eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über eine vergleichsweise Regelung eines Rechtsstreits mit der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland angesetzt. Ziel der Regelung ist die Zahlung eines Betrags in Höhe von 155.226,00 EUR an den Insolvenzverwalter innerhalb von vier Wochen nach Zustimmung der Gläubigerversammlung. Der Termin für die Gläubigerversammlung ist auf den 31.07.2024 festgelegt. Zudem sind nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren zu prüfen. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 26.09.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 05.09.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 71 IN 115/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12366 eingetragenen Automobilgruppe Dirkes Bonn GmbH, Godesberger Str. 60 - 80, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Perez, Pferdmengesstr. 14…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 71 IN 115/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12366 eingetragenen Automobilgruppe Dirkes Bonn GmbH, Godesberger Str. 60 - 80, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Perez, Pferdmengesstr. 14 a, 50668 Köln
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine von dem Verwalter beabsichtigte (§§ 160, 161 InsO) vergleichsweise Regelung eines Rechtsstreits (Vergleich mit der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland über die Zahlung eines Betrages in Höhe von 155.226,00 EUR an den Insolvenzverwalter der Automobildgruppe Dirkes Bonn GmbH innerhalb von vier Wochen ab Information über die Zustimmung der Gläubigerversammlung)
Termin bestimmt auf
Mittwoch, 31.07.2024, 09:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
71 IN 115/19
Amtsgericht Köln, 11.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 71 IN 115/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12366 eingetragenen Automobilgruppe Dirkes Bonn GmbH, Godesberger Str. 60 - 80, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Perez, Pferdmengesstr. 14…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 71 IN 115/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12366 eingetragenen Automobilgruppe Dirkes Bonn GmbH, Godesberger Str. 60 - 80, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Perez, Pferdmengesstr. 14 a, 50668 Köln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 05.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
71 IN 115/19
Amtsgericht Köln, 26.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 71 IN 115/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12366 eingetragenen Automobilgruppe Dirkes Bonn GmbH, Godesberger Str. 60 - 80, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Perez, Pferdmengesstr. 14…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 71 IN 115/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12366 eingetragenen Automobilgruppe Dirkes Bonn GmbH, Godesberger Str. 60 - 80, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Perez, Pferdmengesstr. 14 a, 50668 Köln
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist
Montag,der 10.03.2025.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 10.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Spätestens zum Prüfungsstichtag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
71 IN 115/19
Amtsgericht Köln, 30.10.2024
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