Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 57118
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Automobilgruppe Dirkes Nord GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Neusser Straße 477-485, 50733 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 57118
EUID
DER3306.HRB57118
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
71 IN 114/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
18.09.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungsstichtag
10.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Reparatur einschließlich Lackierung von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie der An- und Verkauf sowie der Handel und die Vermittlung von und mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Automobilgruppe Dirkes Nord GmbH ist beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 71 IN 114/19 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 57118 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Frank Perez vertreten. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Schultze & Braun. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über eine vergleichsweise Regelung eines Rechtsstreits mit der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland anberaumt. Zudem wurde die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag ist festgelegt, und die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens zum Prüfungsstichtag bei dem Insolvenzgericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 71 IN 114/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 57118 eingetragenen Automobilgruppe Dirkes Nord GmbH, Neusser Str. 477 - 485, 50733 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Perez, Pferdmengesstr. 14 a…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 71 IN 114/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 57118 eingetragenen Automobilgruppe Dirkes Nord GmbH, Neusser Str. 477 - 485, 50733 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Perez, Pferdmengesstr. 14 a, 50668 Köln
Verfahrensbevollmächtigte:
Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, Paulinerstraße 41, 70178 Stuttgart
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird der Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über eine von dem Verwalter beabsichtigte (§§ 160, 161 InsO) vergleichsweise Regelung eines Rechtsstreits (Vergleich mit der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland über die Zahlung eines Betrages in Höhe von 11.076,00 € an den Insolvenzverwalter der Automobilgruppe Dirkes Bonn GmbH innerhalb von vier Wochen ab Information über die Zustimmung der Gläubigerversammlung)
bestimmt auf
Mittwoch, 18.09.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
71 IN 114/19
Amtsgericht Köln, 20.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 71 IN 114/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 57118 eingetragenen Automobilgruppe Dirkes Nord GmbH, Neusser Str. 477 - 485, 50733 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Perez, Pferdmengesstr. 14 a…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 71 IN 114/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 57118 eingetragenen Automobilgruppe Dirkes Nord GmbH, Neusser Str. 477 - 485, 50733 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Perez, Pferdmengesstr. 14 a, 50668 Köln
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist
Montag,der 10.03.2025.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 10.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Spätestens zum Prüfungsstichtag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
71 IN 114/19
Amtsgericht Köln, 30.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.