Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autopark Bremen West GmbH ist eröffnet. Der bisherige Insolvenzverwalter Bora Alexander Haslinger ist auf seinen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO entlassen worden. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Berend Böhme bestellt worden. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die des ehemaligen Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden. Die Schlussrechnung des ehemaligen Insolvenzverwalters liegt zur Einsicht aus. Die nachträglich angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Widersprüche gegen die Forderungen sind schriftlich zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 3/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autopark Bremen West GmbH, Gröpelinger Heerstr. 325, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 36006 HB), vertr. d.: 1. Zouheir Fouani, (Geschäftsführer), 2. Jamal Danache, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 0…
500 IN 3/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autopark Bremen West GmbH, Gröpelinger Heerstr. 325, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 36006 HB), vertr. d.: 1. Zouheir Fouani, (Geschäftsführer), 2. Jamal Danache, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 09.07.2026 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen
14.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 3/23
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Autopark Bremen West GmbH, Gröpelinger Heerstr. 325, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 36006 HB),
vertreten durch:
1. Zouheir Fouani, (Geschäftsführer),
2. Jamal D…
Amtsgericht Bremen
14.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 3/23
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Autopark Bremen West GmbH, Gröpelinger Heerstr. 325, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 36006 HB),
vertreten durch:
1. Zouheir Fouani, (Geschäftsführer),
2. Jamal Danache, (Geschäftsführer),
wird der bisherige Insolvenzverwalter, Bora Alexander Haslinger, Emil-von-Behring-Str. 6, 28207 Bremen, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen.
Für das Insolvenzverfahren wird
Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de
zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Gleichzeitig wird Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) bestimmt auf den 06.03.2024.
Entsprechende Anträge zu dem obigen Tagesordnungspunkt müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin, folglich bis zum 05.03.2024, vorliegen.
G r ü n d e:
Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 31.01.2024 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen.
Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen.
Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
In entsprechender Anwendung des § 57 InsO besteht für die Gläubigerschaft nur in einer der (Neu-)Bestellung des Insolvenzverwalters nachfolgenden Gläubigerversammlung die Möglichkeit, eine(n) andere(n) Insolvenzverwalter/in zu wählen. Es war daher im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die evtl. Stellung entsprechender Anträge zu bestimmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 3/23: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autopark Bremen West GmbH, Gröpelinger Heerstr. 325, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 36006 HB), vertr. d.: 1. Zouheir Fouani, (Geschäftsführer), 2. Jamal Danache, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Ant…
500 IN 3/23: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autopark Bremen West GmbH, Gröpelinger Heerstr. 325, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 36006 HB), vertr. d.: 1. Zouheir Fouani, (Geschäftsführer), 2. Jamal Danache, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 04.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 11.03.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 3/23
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Autopark Bremen West GmbH, Gröpelinger Heerstr. 325, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 36006 HB),
vertreten durch:
1. Zouheir Fouani, (Geschäftsführer),
2. Jamal D…
Amtsgericht Bremen 11.03.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 3/23
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Autopark Bremen West GmbH, Gröpelinger Heerstr. 325, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 36006 HB),
vertreten durch:
1. Zouheir Fouani, (Geschäftsführer),
2. Jamal Danache, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 1.400,00. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Hiervon erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 %, § 63 Abs. 3 InsO, mindestens jedoch € 1.400,00, §§ 10, 2 Abs. 2 InsVV.
Nach seiner Wahl kann vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 350,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 11.03.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 3/23
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Autopark Bremen West GmbH, Gröpelinger Heerstr. 325, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 36006 HB),
vertreten durch:
1. Zouheir Fouani, (Geschäftsführer),
2. Jamal D…
Amtsgericht Bremen 11.03.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 3/23
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Autopark Bremen West GmbH, Gröpelinger Heerstr. 325, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 36006 HB),
vertreten durch:
1. Zouheir Fouani, (Geschäftsführer),
2. Jamal Danache, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des ehem. Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora Haslinger festgesetzt auf:
*** gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt; der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden ***
Dem ehem. Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 10.723,65 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von *** gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt ***, § 2 InsVV.
Hier wurde vom ehem. Insolvenzverwalter ein Abschlag von 20 % angesetzt, der für angemessen erachtet wurde und zwar für die vorzeitige Beendigung des Amtes.
Die Vergütung war hier antragsgemäß festzusetzen zuzüglich des Auslagenersatzes sowie der jeweiligen Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 3/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autopark Bremen West GmbH, Gröpelinger Heerstr. 325, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 36006 HB), vertr. d.: 1. Zouheir Fouani, (Geschäftsführer), 2. Jamal Danache, (Geschäftsführer liegt die Schlussrechnung des ehemaligen (vorl.) Insolvenzverwalters Rechtsanwalt …
500 IN 3/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autopark Bremen West GmbH, Gröpelinger Heerstr. 325, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 36006 HB), vertr. d.: 1. Zouheir Fouani, (Geschäftsführer), 2. Jamal Danache, (Geschäftsführer liegt die Schlussrechnung des ehemaligen (vorl.) Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora Haslinger zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 11.04.2024. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 11.03.2024
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