Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
autoport Finch GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Weserweg 14, 30853 Langenhagen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 61627
EUID
DEP2305.HRB61627
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
908 IN 149/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Wilhelm V
Termine & Fristen
Prüfungstermin
28.10.2025
Gläubigerversammlung
10.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Auto- und Autozubehörhandel und Instandsetzung in jeder Form und jeder Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der autoport Finch GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Wilhelm V ist bestellt. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 28.10.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu den Vergütungsanträgen gegeben. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Der Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist auf den 10.07.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens und gegen die Schlussrechnung eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten geleistet wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 149/21 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der autoport Finch GmbH, Weserstraße 14, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 61627), vertr. d.: Rudolf Jürgen Detlev Finke, 32 Rue du clos Besuard, 37540 Cyr Sur Loire, FRANKREICH, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzglä…
908 IN 149/21 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der autoport Finch GmbH, Weserstraße 14, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 61627), vertr. d.: Rudolf Jürgen Detlev Finke, 32 Rue du clos Besuard, 37540 Cyr Sur Loire, FRANKREICH, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 149/21 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der autoport Finch GmbH, Weserstraße 14, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 61627), vertr. d.: Rudolf Jürgen Detlev Finke, 32 Rue du clos Besuard, 37540 Cyr Sur Loire, FRANKREICH, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzve…
908 IN 149/21 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der autoport Finch GmbH, Weserstraße 14, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 61627), vertr. d.: Rudolf Jürgen Detlev Finke, 32 Rue du clos Besuard, 37540 Cyr Sur Loire, FRANKREICH, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Wilhelm V festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.12.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 40.999,86 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 149/21 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der autoport Finch GmbH, Weserstraße 14, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 61627), vertr. d.: Rudolf Jürgen Detlev Finke, 32 Rue du clos Besuard, 37540 Cyr Sur Loire, FRANKREICH, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubig…
908 IN 149/21 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der autoport Finch GmbH, Weserstraße 14, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 61627), vertr. d.: Rudolf Jürgen Detlev Finke, 32 Rue du clos Besuard, 37540 Cyr Sur Loire, FRANKREICH, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 10.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 5.454,25 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 149/21 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der autoport Finch GmbH, Weserstraße 14, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 61627), vertr. d.: Rudolf Jürgen Detlev Finke, 32 Rue du clos Besuard, 37540 Cyr Sur Loire, FRANKREICH, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters…
908 IN 149/21 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der autoport Finch GmbH, Weserstraße 14, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 61627), vertr. d.: Rudolf Jürgen Detlev Finke, 32 Rue du clos Besuard, 37540 Cyr Sur Loire, FRANKREICH, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Wilhelm V festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 43.037,46 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 4.668,70 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 47.706,16 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Der für die Schwierigkeiten mit einer fehlenden/ungeordneten Buchhaltung und dem Schuldnerverhalten geltend gemachte Zuschlag von 20 % ist auch im Rahmen einer Gesamtbetrachtung angemessen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 437,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 125 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 149/21 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der autoport Finch GmbH, Weserstraße 14, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 61627), vertr. d.: Rudolf Jürgen Detlev Finke, 32 Rue du clos Besuard, 37540 Cyr Sur Loire, FRANKREICH, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anme…
908 IN 149/21 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der autoport Finch GmbH, Weserstraße 14, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 61627), vertr. d.: Rudolf Jürgen Detlev Finke, 32 Rue du clos Besuard, 37540 Cyr Sur Loire, FRANKREICH, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 21.08.2025
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