Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Buss, Jörg
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Nienburger Straße 14, 30167 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRA 205565
EUID
DEP2305.HRA205565
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
902 IN 564/22 - 0 -
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
20.08.2024 , 11:00 Uhr
Stichtag Prüfung nach Anmeldefrist
13.05.2025
Ende Abtretungsfrist
30.12.2025
Restschuldbefreiung erteilt
04.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jörg Buss ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Beschlüsse gefasst, darunter die Anordnung einer besonderen Gläubigerversammlung für den 20.08.2024 zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters. Zudem wurde ein Stichtag für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist auf den 13.05.2025 bestimmt. Im weiteren Verlauf des Restschuldbefreiungsverfahrens wurde dem Schuldner vorläufig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, wobei die Abtretungsfrist mit dem 30.12.2025 endete. Schließlich ist dem Schuldner durch Beschluss vom 04.02.2026 rechtskräftig die Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt, gilt aber als beendet in Bezug auf die Verteilungsmasse nach dem 30.12.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 564/22 - 0 -: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Jörg Buss, geb. am 04.03.1965, Nienburgerstraße 14, 30167 Hannover, Inhaber eines im Handelsregister Hannover eingetragenen Gewerbes mit der Geschäftsbezeichnung:" JB POS Concept e.K", ebenda (AG Hannover, HRA 205565), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 0…
902 IN 564/22 - 0 -: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Jörg Buss, geb. am 04.03.1965, Nienburgerstraße 14, 30167 Hannover, Inhaber eines im Handelsregister Hannover eingetragenen Gewerbes mit der Geschäftsbezeichnung:" JB POS Concept e.K", ebenda (AG Hannover, HRA 205565), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 04.02.2026 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt.
Das Vermögen, das der Schuldner nach dem 30.12.2025 erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von dem Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 30.12.2022 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 564/22 - 0 -: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Jörg Buss, geb. am 04.03.1965, Nienburgerstraße 14, 30167 Hannover, Inhaber eines im Handelsregister Hannover eingetragenen Gewerbes mit der Geschäftsbezeichnung:" JB POS Concept e.K", ebenda (AG Hannover, HRA 205565), wurde beschlossen:
Dem Schuldner, dem I…
902 IN 564/22 - 0 -: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Jörg Buss, geb. am 04.03.1965, Nienburgerstraße 14, 30167 Hannover, Inhaber eines im Handelsregister Hannover eingetragenen Gewerbes mit der Geschäftsbezeichnung:" JB POS Concept e.K", ebenda (AG Hannover, HRA 205565), wurde beschlossen:
Dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben (§ 300 Abs. 1 InsO).
Die Abtretungsfrist endete mit dem 30.12.2025. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Da das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, gilt § 290 InsO bezüglich möglicher Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 02.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 564/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jörg Buss, geb. am 04.03.1965, Nienburgerstraße 14, 30167 Hannover, Inhaber eines im Handelsregister Hannover eingetragenen Gewerbes mit der Geschäftsbezeichnung:" JB POS Concept e.K", ebenda (AG Hannover, HRA 205565), wurde beschlossen:
Das mündliche…
902 IN 564/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jörg Buss, geb. am 04.03.1965, Nienburgerstraße 14, 30167 Hannover, Inhaber eines im Handelsregister Hannover eingetragenen Gewerbes mit der Geschäftsbezeichnung:" JB POS Concept e.K", ebenda (AG Hannover, HRA 205565), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 20.08.2024, 11:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Ermächtigung des Insolvenzverwalters zum Zwecke der Verwertung der im Eigentum des Schuldners belegenden Immobilie in Molenbelt 41, 7241 JJ-Lochem, NL, Dienstverträge zu Lasten der Masse abzuschließen und hierdurch Masseverbindlichkeiten in Höhe von bis zu EUR 10.000,00 zu begründen
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 05.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 564/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jörg Buss, geb. am 04.03.1965, Nienburgerstraße 14, 30167 Hannover, Inhaber eines im Handelsregister Hannover eingetragenen Gewerbes mit der Geschäftsbezeichnung:" JB POS Concept e.K", ebenda (AG Hannover, HRA 205565), wurde beschlossen:
Die Prüfung d…
902 IN 564/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jörg Buss, geb. am 04.03.1965, Nienburgerstraße 14, 30167 Hannover, Inhaber eines im Handelsregister Hannover eingetragenen Gewerbes mit der Geschäftsbezeichnung:" JB POS Concept e.K", ebenda (AG Hannover, HRA 205565), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 13.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 564/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jörg Buss, geb. am 04.03.1965, Nienburgerstraße 14, 30167 Hannover, Inhaber eines im Handelsregister Hannover eingetragenen Gewerbes mit der Geschäftsbezeichnung:" JB POS Concept e.K", ebenda (AG Hannover, HRA 205565), wurde beschlossen:
Die Prüfung d…
902 IN 564/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jörg Buss, geb. am 04.03.1965, Nienburgerstraße 14, 30167 Hannover, Inhaber eines im Handelsregister Hannover eingetragenen Gewerbes mit der Geschäftsbezeichnung:" JB POS Concept e.K", ebenda (AG Hannover, HRA 205565), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.10.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 29.08.2024
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