Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
autoraeder24 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Karl-Ferdinand-Braun Straße 25, 50170 Kerpen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 78656
EUID
DER3306.HRB78656
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 155/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Volker Quinkert
Adresse
Am Falder 28-30, 50171 Kerpen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.07.2024 , 12:57 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Internethandel mit Kfz-Teilen, insbesondere mit Autorädern, sowie An- und Verkauf von Gebrauchtwagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 17.07.2024 um 12:57 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der autoraeder24 GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 78656, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin betreibt den Internethandel mit Kfz-Teilen, insbesondere Autorädern, sowie den An- und Verkauf von Gebrauchtwagen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Volker Quinkert bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungsverbote und Zahlungsverbote für Drittschuldner verbunden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Das Verfahren befindet sich derzeit im Stadium der vorläufigen Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 155/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 78656 eingetragenen autoraeder24 GmbH, Karl-Ferdinand-Braun-Str. 25, 50170 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Tigges, Karl-Ferdin…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 155/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 78656 eingetragenen autoraeder24 GmbH, Karl-Ferdinand-Braun-Str. 25, 50170 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Tigges, Karl-Ferdinand-Braun-Str. 25, 50170 Kerpen
Geschäftszweig: der Internethandel mit Kfz-Teilen, insbesondere mit Autorädern, sowie An- und Verkauf von Gebrauchtwagen.
ist am 17.07.2024, um 12:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Volker Quinkert, Am Falder 28-30, 50171 Kerpen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70a IN 155/24
Amtsgericht Köln, 17.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 155/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 78656 eingetragenen autoraeder24 GmbH, gegründet am 22.05.2013, Karl-Ferdinand-Braun-Str. 25, 50170 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Tigges, Karl-Ferdinand-Braun-S…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 155/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 78656 eingetragenen autoraeder24 GmbH, gegründet am 22.05.2013, Karl-Ferdinand-Braun-Str. 25, 50170 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Tigges, Karl-Ferdinand-Braun-Str. 25, 50170 Kerpen
Geschäftszweig: der Internethandel mit Kfz-Teilen, insbesondere mit Autorädern, sowie An- und Verkauf von Gebrauchtwagen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 18.09.2024, um 11:02 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Volker Quinkert, Am Falder 28-30, 50171 Kerpen, Telefon: 02237 5911423, Fax: 03212 1031208.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 11.12.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- - Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, einen Steuerberater mit der steuerlichen Aufarbeitung zu beauftragen, falls die hiermit verbundenen Kosten aus der Masse gedeckt werden können.
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, etwa notwendige Prozessverfahren auf Rechnung der Insolvenzmasse durchzuführen, und zwar auch unter Einschaltung der eigenen Kanzlei, und zu diesem Zwecke Prozesskostenhilfeanträge stellen oder auch Prozessfinanzierer einschalten zu dürfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Ansprüche in Zusammenhang mit der Stammeinlage, in Zusammenhang mit der Haftung des Herrn Tigges als Geschäftsführer, aufgrund festgestellter Anfechtungstatbestände sowie in Form von Haftungsansprüchen gegen den vormaligen steuerlichen Berater gerichtlich geltend zu machen sind.
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt die Firma Ansares GmbH, die sich hierauf in Hinblick auf § 133 InsO spezialisiert hat, mit der Prüfung zu beauftragen, wann die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist und welche Indizien für eine Kenntnis potentieller Anfechtungsgegner ermittelt werden können. Dabei soll ein Erfolgshonorar von max. 15 % der tatsächlich realisierten Beträge vereinbart werden. Dort sollen auch die Geschäftsunterlagen archviert werden.
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70a IN 155/24
Amtsgericht Köln, 18.09.2024
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