Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Autoteile Jakobs GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRA 20727
EUID
DET2101V.HRA20727
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 26/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering
Adresse
Sachsenring 69, 50677 Köln
Termine & Fristen
Beschlussdatum
27.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autoteile Jakobs GmbH & Co. KG ist anhängig. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Köln. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach unter HRA 20727 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die GmbH & Co. KG durch die persönlich haftende Gesellschafterin Jakobs Verwaltungs-GmbH GmbH, die unter HRB 22001 im selben Register eingetragen ist. Die Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH sind Herr Dirk Schlarmann und Herr Philipp Hess. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering bestellt. Die Verfahrensbevollmächtigten sind die Rechtsanwälte der Kanzlei SGP SCHNEIDER GEIWITZ RESTRUKTURIERUNG. Im vorliegenden Beschluss wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses, Atradius Kreditversicherung, festgesetzt. Der Zeitaufwand wurde mit 6 Stunden und 12 Minuten ermittelt, woraus sich eine Vergütung von 1.240,00 € ergibt. Der Beschluss erging am 27.05.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 26/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach unter HRA 20727 eingetragenen Autoteile Jakobs GmbH & Co. KG, John-F.-Kennedy-Str. 7, 55743 Idar-Oberstein, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 26/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach unter HRA 20727 eingetragenen Autoteile Jakobs GmbH & Co. KG, John-F.-Kennedy-Str. 7, 55743 Idar-Oberstein, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach unter HRB 22001 eingetragene Jakobs Verwaltungs-GmbH GmbH, John-F.-Kennedy-Str. 7, 55743 Idar-Oberstein, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Schlarmann, c/o Autoteile Jakobs GmbH & Co. KG, John-F.-Kennedy-Str. 7, 55743 Fischbach, und Herrn Philipp Hess, c/o Autoteile Jakobs GmbH & Co. KG, John-F.-Kennedy-Str. 7, 55743 Idar-Oberstein,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SGP SCHNEIDER GEIWITZ RESTRUKTURIERUNG, Eserwallstr. 1 - 3, 86150 Augsburg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Atradius Kreditversicherung, Opladener Straße 14, 50679 Köln wie folgt festgesetzt.
Vergütung XXX €
Auslagen XXX€
Zwischensumme XXX €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer XXX €
Endbetrag XXX €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 200 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 200,00 € angemessen ist. Für 6 Stunden Stunden und 12 Minuten näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf 1.240,00 €.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 793 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 4 InsO; § 766 ZPO steht jedem Drittschuldner zu.
Die Erinnerung und die sofortige Beschwerde sind bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die sofortige Beschwerde kann darüber hinaus auch bei dem Landgericht Köln eingelegt werden. Erinnerung und Beschwerde können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die Erinnerung ist unbefristet.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln oder dem Landgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist für die Beschwerde beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Erinnerung und sofortige Beschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung bzw. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 eingesehen werden.
70c IN 26/22
Amtsgericht Köln, 27.05.2025
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