Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Autowerkstatt Walter Puzzo Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Jacob-Schick-Strasse 17, 55252 Mainz-Kastel
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 6263
Stammkapital
130.000,00 EUR
EUID
DEM1906.HRB6263
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 287/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Hirner
Kanzlei
Kanzlei Buschlinger, Claus & Partner
Adresse
Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden
Telefon
0611 / 1504-0
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
16.07.2024
Prüfungstermin
23.06.2026
Gläubigerversammlung
20.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Karosseriebau sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen oder Ersatzteilen, der Import und Export von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugteilen, Ersatzteilen und Zubehörteilen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Automotive & Kfz
Subbranche
Karosserie & Lack
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Karosseriebau sowie Handel, Import und Export von Kraftfahrzeugen und Ersatzteilen
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autowerkstatt Walter Puzzo Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 23.06.2026 bestimmt. Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen müssen bis zu diesem Datum schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autowerkstatt Walter Puzzo Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eröffnet. Das Amtsgericht Wiesbaden hat in mehreren Beschlüssen verschiedene Verfahrensschritte angeordnet. Zunächst wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist im schriftlichen Verfahren angeordnet, wob…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autowerkstatt Walter Puzzo Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eröffnet. Das Amtsgericht Wiesbaden hat in mehreren Beschlüssen verschiedene Verfahrensschritte angeordnet. Zunächst wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 16.07.2024 festgelegt wurde. Später wurde ein weiterer Stichtag für einen besonderen Prüfungstermin auf den 23.06.2026 bestimmt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde ein besonderer Gläubigerversammlungstermin für den 20.10.2026 angesetzt, bis zu dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse eingereicht werden müssen. Eine Verfahrenseinstellung unterbleibt bei Leistung eines Vorschusses auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.389,87 EUR. Zudem wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Hirner festgesetzt. Die Berechnungsmasse belief sich auf 1.547,00 EUR bei 20 teilnehmenden Gläubigern.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 287/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autowerkstatt Walter Puzzo Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Jacob-Schick-Straße 17, 55252 Mainz-Kastel (AG Wiesbaden , HRB 6263), vertr. d.: 1. Tasleem Ahmad Nasir, Silberbachstraße 1, 65817 Eppstein, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung d…
10 IN 287/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autowerkstatt Walter Puzzo Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Jacob-Schick-Straße 17, 55252 Mainz-Kastel (AG Wiesbaden , HRB 6263), vertr. d.: 1. Tasleem Ahmad Nasir, Silberbachstraße 1, 65817 Eppstein, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.07.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 14.12.2023
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 287/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autowerkstatt Walter Puzzo Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Jacob-Schick-Straße 17, 55252 Mainz-Kastel (AG Wiesbaden , HRB 6263), vertr. d.: 1. Tasleem Ahmad Nasir, Silberbachstraße 1, 65817 Eppstein, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung d…
10 IN 287/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autowerkstatt Walter Puzzo Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Jacob-Schick-Straße 17, 55252 Mainz-Kastel (AG Wiesbaden , HRB 6263), vertr. d.: 1. Tasleem Ahmad Nasir, Silberbachstraße 1, 65817 Eppstein, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 287/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autowerkstatt Walter Puzzo Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Jacob-Schick-Straße 17, 55252 Mainz-Kastel (AG Wiesbaden , HRB 6263), vertr. d.: 1. Tasleem Ahmad Nasir, Silberbachstraße 1, 65817 Eppstein, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der…
10 IN 287/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autowerkstatt Walter Puzzo Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Jacob-Schick-Straße 17, 55252 Mainz-Kastel (AG Wiesbaden , HRB 6263), vertr. d.: 1. Tasleem Ahmad Nasir, Silberbachstraße 1, 65817 Eppstein, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 20.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.389,87 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 02.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 287/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autowerkstatt Walter Puzzo Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Jacob-Schick-Straße 17, 55252 Mainz-Kastel (AG Wiesbaden , HRB 6263), vertr. d.: 1. Tasleem Ahmad Nasir, Silberbachstraße 1, 65817 Eppstein, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen …
10 IN 287/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autowerkstatt Walter Puzzo Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Jacob-Schick-Straße 17, 55252 Mainz-Kastel (AG Wiesbaden , HRB 6263), vertr. d.: 1. Tasleem Ahmad Nasir, Silberbachstraße 1, 65817 Eppstein, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
Erhöhung für 20 Gläubiger
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Hirner, Kanzlei Buschlinger, Claus & Partner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 1504-0, Fax: 0611 / 1504-52, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses gem. § 207 Abs. 3 InsO der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 06.07.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 1.547,00 EUR und 20 teilnehmenden Gläubigern ergibt sich gemäß § 2 Abs. 2 InsVV eine Mindestvergütung in Höhe von EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 02.09.2026
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