Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AV BAU GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann ist bestellt. Im schriftlichen Verfahren ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet worden, wobei der Stichtag auf den 15.07.2024 bestimmt wurde. Der verfügbare Massebestand beträgt 97.348,78 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 502.366,28 EUR zu berücksichtigen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Schlusstermin ist auf den 27.04.2026 bestimmt. Der Termin dient der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, der Erörterung der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie der Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 75/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AV BAU GmbH, Daimlerstr. 2 b, 67454 Haßloch (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 68284), vertr. d.: Christian-Dan Cojocaru, Kandelstr. 33, 74927 Eschelbronn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlus…
1 IN 75/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AV BAU GmbH, Daimlerstr. 2 b, 67454 Haßloch (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 68284), vertr. d.: Christian-Dan Cojocaru, Kandelstr. 33, 74927 Eschelbronn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
27.04.2026.
Der Termin dient der
a) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 75/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AV BAU GmbH, Daimlerstr. 2 b, 67454 Haßloch (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 68284), vertr. d.: Christian-Dan Cojocaru, Kandelstr. 33, 74927 Eschelbronn, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann fes…
1 IN 75/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AV BAU GmbH, Daimlerstr. 2 b, 67454 Haßloch (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 68284), vertr. d.: Christian-Dan Cojocaru, Kandelstr. 33, 74927 Eschelbronn, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neustadt a. d. Wstr. eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Abzüglich Vorschuss in Höhe von EUR
Restbetrag = EUR
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 07.11.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 75/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AV BAU GmbH, Daimlerstr. 2 b, 67454 Haßloch (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 68284), vertr. d.: Christian-Dan Cojocaru, Kandelstr. 33, 74927 Eschelbronn, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstel…
1 IN 75/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AV BAU GmbH, Daimlerstr. 2 b, 67454 Haßloch (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 68284), vertr. d.: Christian-Dan Cojocaru, Kandelstr. 33, 74927 Eschelbronn, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neustadt a. d. Wstr. zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, Tel.: 0621-432928-0, Fax: 0621-432928-27, E-Mail: mannheim@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 97.348,78 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 502.366,28 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 75/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AV BAU GmbH, Daimlerstr. 2 b, 67454 Haßloch (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 68284), vertr. d.: Christian-Dan Cojocaru, Kandelstr. 33, 74927 Eschelbronn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen …
1 IN 75/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AV BAU GmbH, Daimlerstr. 2 b, 67454 Haßloch (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 68284), vertr. d.: Christian-Dan Cojocaru, Kandelstr. 33, 74927 Eschelbronn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.07.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 13.05.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.