Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 10874
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Avantago Sports GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
In der Fleute 72-74, 42389 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 10874
Stammkapital
200.000,00 EUR
EUID
DER1608.HRB10874
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
504 IN 123/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Marion Rodine
Adresse
Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal
Telefon
0202 - 30 20 71
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.07.2026 , 16:45 Uhr
Eröffnung
01.10.2026 , 09:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.11.2026
Berichtstermin
15.12.2026 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
15.12.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
An- und Verkauf sowie der Im- und Export von Freizeit- und Sportartikeln, Möbeln, Kunstgegenständen sowie von Trendwaren jeglicher Art.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Import & Export
Geschäftstätigkeit
An- und Verkauf sowie Import und Export von Freizeit-, Sportartikeln, Möbeln, Kunstgegenständen und Trendwaren
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 06.07.2026 um 16:45 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Avantago Sports GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 10874, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Marion Rodine bestellt. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügung über ihr Vermögen eingeschränkt; Verfügungen bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot auferlegt, während die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt wurde, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 06.07.2026 vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet und zur vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Marion Rodine bestellt. Am 01.10.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Avantago Sports GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffn…
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 06.07.2026 vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet und zur vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Marion Rodine bestellt. Am 01.10.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Avantago Sports GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin. Zur endgültigen Insolvenzverwalterin wurde ebenfalls Rechtsanwältin Marion Rodine ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.11.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 15.12.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 123/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 10874 eingetragenen Avantago Sports GmbH, In der Fleute 72 - 74, 42389 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Kroh, Wefelpü…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 123/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 10874 eingetragenen Avantago Sports GmbH, In der Fleute 72 - 74, 42389 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Kroh, Wefelpütt 19, 42399 Wuppertal
ist am 06.07.2026, um 16:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Marion Rodine, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 123/26
Amtsgericht Wuppertal, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 123/26
504 IN 123/26
AMTSGERICHT WUPPERTAL
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 10874 eingetragenen Avantago Sports GmbH, In der Fleute 72 - 74, 42389 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Kro…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 123/26
504 IN 123/26
AMTSGERICHT WUPPERTAL
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 10874 eingetragenen Avantago Sports GmbH, In der Fleute 72 - 74, 42389 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Kroh, Wefelpütt 19, 42399 Wuppertal
Geschäftszweig: An- und Verkauf sowie Im- und Export von Freizeit- und Sportartikeln
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2026, um 09:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Marion Rodine, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal, Telefon: 0202 - 30 20 71.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 15.12.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, hierbei auch die anwaltliche Vertretung durch RUNKEL Rechtsanwälte,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A244 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Wuppertal, 01.10.2026
Amtsgericht
Ball-Hufschmidt
Richterin am Amtsgericht
504 IN 123/26
Wuppertal, 01.10.2026
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