Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRB 26303
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AVEC L GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Sprudelstraße 5b, 53557 Bad Hönningen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 26303
EUID
DET2214V.HRB26303
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 125/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Christian Lang
Adresse
Ostheimer Straße 64, 51103 Köln
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
25.11.2025 , 10:00 Uhr
Stichtag für Forderungsprüfung
05.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Hoch- und Tiefbau
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVEC L GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Neuwied hat in einer Entscheidung vom 18.12.2025 die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für diese besondere Prüfung wird auf den 05.03.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nachträglich angemeldeten oder geänderten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Vorangegangen war eine besondere Gläubigerversammlung am 25.11.2025, die der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters diente, insbesondere den Abschluss eines vierseitigen Vergleichs unter aufschiebender Bedingung bis zum 28.02.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 125/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVEC L GmbH, Sprudelstraße 5 b, 53557 Bad Hönningen (AG Montabaur, HRB 26303), vertr. d.: Christian Lang, Am Langenfeld 16, 51645 Gummersbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf…
21 IN 125/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVEC L GmbH, Sprudelstraße 5 b, 53557 Bad Hönningen (AG Montabaur, HRB 26303), vertr. d.: Christian Lang, Am Langenfeld 16, 51645 Gummersbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neuwied, 18.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 125/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVEC L GmbH, Sprudelstraße 5 b, 53557 Bad Hönningen (AG Montabaur, HRB 26303), vertr. d.: Christian Lang, Ostheimer Straße 64, 51103 Köln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 25.11.2025…
21 IN 125/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVEC L GmbH, Sprudelstraße 5 b, 53557 Bad Hönningen (AG Montabaur, HRB 26303), vertr. d.: Christian Lang, Ostheimer Straße 64, 51103 Köln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 25.11.2025, 10:00 Uhr, Saal 101, 1. Stock, Amtsgericht Neuwied, Hermannstr. 39, 56564 Neuwied.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines vierseitigen Vergleichs zur Abgeltung geltend gemachter Ansprüche (fehlende Stammeinlage, Darlehensrückforderungen und Organhaftung) unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Vergleich bis spätestens zum 28.02.2026 rechtsverbindlich abgeschlossen und der vollständige Vergleichsbetrag auf das Insolvenzsonderkonto eingezahlt wird.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 04.11.2025
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