Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 6912
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Insolvenzprofil
Aventurio GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heinz-Nixdorf-Straße 35, 41179 Mönchengladbach
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRA 6912
EUID
DER1504.HRA6912
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
34 IN 30/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
19.05.2025
Forderungsanmeldefrist
14.09.2025
Prüfungstermin
14.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der aventurio GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Es wird festgestellt, dass die Veröffentlichung des Beschlusses vom 04.06.2025 versehentlich unterblieben ist, weshalb die Aufforderung zur Anmeldung nachrangiger Forderungen erneut erfolgt. Nachrangige Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.09.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 21.09.2025 zur Einsicht niedergelegt. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 14.10.2025. Bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der aventurio GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Mönchengladbach anhängig (Aktenzeichen: 34 IN 30/20). Die Schuldnerin wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin eventurio GmbH vertreten. Im Verfahren sind Rechtsanwalt Gerd Bekaan als Insolvenzverwalter bestellt. Es wur…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der aventurio GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Mönchengladbach anhängig (Aktenzeichen: 34 IN 30/20). Die Schuldnerin wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin eventurio GmbH vertreten. Im Verfahren sind Rechtsanwalt Gerd Bekaan als Insolvenzverwalter bestellt. Es wurden zwei separate Bekanntmachungen zur Forderungsprüfung veröffentlicht. Zunächst wurde ein Termin für nachrangige Gläubiger festgesetzt, bei dem Forderungen bis zum 14.09.2025 anzumelden waren; der Prüfungsstichtag hierfür war der 14.10.2025. Später erfolgte eine weitere Aufforderung zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren. Für diesen zweiten Schritt war der besondere Prüfungstermin am 19.05.2025 angesetzt, bis zu dem Widersprüche gegen die Forderungen bei Gericht eingehen mussten. Die Einsichtnahme der Forderungstabellen und Unterlagen erfolgte bzw. erfolgt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 34 IN 30/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 6912 eingetragenen aventurio GmbH & Co. KG, Heinz-Nixdorf-Straße 35, 41179 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschaft…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 34 IN 30/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 6912 eingetragenen aventurio GmbH & Co. KG, Heinz-Nixdorf-Straße 35, 41179 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin: eventurio GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Bonn unter HRB 22409, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Achim Röhrig, Clara-Wieck-Straße 14, 47638 Straelen, und Herrn Martin Josten, Am Kriegersgraben 76, 53227 Bonn,
wird festgestellt, dass die Veröffentlichung des hiesigen Beschlusses vom 04.06.25 versehentlich nicht erfolgt ist, sodass die Aufforderung zu Anmeldung nachrangiger Forderungen nun erneut erfolgen muss:
Es wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.09.2025
bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Gerd Bekaan, Bökelstraße 40, 41063 Mönchengladbach schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 207 niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 14.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
34 IN 30/20
Amtsgericht Mönchengladbach, 14.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 34 IN 30/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 6912 eingetragenen aventurio GmbH & Co. KG, Heinz-Nixdorf-Straße 35, 41179 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschaft…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 34 IN 30/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 6912 eingetragenen aventurio GmbH & Co. KG, Heinz-Nixdorf-Straße 35, 41179 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin: eventurio GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Bonn unter HRB 22409, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Achim Röhrig, Clara-Wieck-Straße 14, 47638 Straelen, und Herrn Martin Josten, Am Kriegersgraben 76, 53227 Bonn,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
19.05.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 207 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
34 IN 30/20
Amtsgericht Mönchengladbach, 17.04.2025
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