Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AVIN System GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 207572
EUID
DEP1103.HRB207572
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 3/25 a, 275 IN 35/25 a, 275 IN 39/25 a
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
20.07.2026
Abweisung mangels Masse
03.08.2026
Abweisung mangels Masse
10.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Engineering-Dienstleistungen im Automatisierungsbereich, Programmierung von speicherprogrammierbaren Steuerungen, Roboterprogrammierung, Programmierung von Sensor- und Erfassungseinheiten, Erstellung von Planunterlagen für den Bau von Elektroschaltanlagen, Platinen und sonstigen Elektrokomponenten, Konstruktion von Sensornetzwerken, Implementierung, Umsetzung, Entwicklungs- und Beratungsdienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVIN System GmbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Das Verfahren befindet sich somit im Antragsstadium mit dem Ergebnis der Ablehnung der Eröffnung. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Antragsverfahren
Bekanntmachung
Über das Vermögen der AVIN System GmbH in Braunschweig wurden drei separate Insolvenzantragsverfahren geführt. In allen Verfahren ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Die Abweisungen erfolgten durch das Amtsgericht Braunschweig zu folgenden Terminen: 03.08.2026 (Aktenzei…
Über das Vermögen der AVIN System GmbH in Braunschweig wurden drei separate Insolvenzantragsverfahren geführt. In allen Verfahren ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Die Abweisungen erfolgten durch das Amtsgericht Braunschweig zu folgenden Terminen: 03.08.2026 (Aktenzeichen 275 IN 39/25 a), 10.08.2026 (Aktenzeichen 275 IN 35/25 a) und 20.07.2026 (Aktenzeichen 275 IN 3/25 a). Da die Anträge mangels Masse abgewiesen wurden, ist kein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Schuldnerin wird vertreten durch Claas Curland.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 3/25 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVIN System GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207572), vertr. d.: Claas Curland, Parkstraße 26, 38173 Sickte, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.07.2026 mangels Masse …
275 IN 3/25 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVIN System GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207572), vertr. d.: Claas Curland, Parkstraße 26, 38173 Sickte, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Braunschweig eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 20.07.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 35/25 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVIN System GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207572), vertr. d.: Claas Curland, Parkstraße 26, 38173 Sickte, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.08.2026 mangels Masse…
275 IN 35/25 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVIN System GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207572), vertr. d.: Claas Curland, Parkstraße 26, 38173 Sickte, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Braunschweig eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 10.08.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 39/25 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVIN System GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207572), vertr. d.: Claas Curland, Parkstraße 26, 38173 Sickte, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 03.08.2026 mangels Masse…
275 IN 39/25 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVIN System GmbH, Friedrich-Seele-Straße 28, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207572), vertr. d.: Claas Curland, Parkstraße 26, 38173 Sickte, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 03.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Braunschweig eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 03.08.2026
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