Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AVOS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Almestraße 7, 33649 Bielefeld
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRB 39455
EUID
DER2101.HRB39455
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 25/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
14.01.2026
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.03.2026 , 08:33 Uhr
Eröffnung
24.07.2026 , 09:42 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.09.2026
Niederlegung Unterlagen
06.10.2026
Prüfungstermin
20.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Maschinelle Metallverarbeitung jeder Art und der Handel mit wiederverwertbaren Wertstoffen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Niederlassungen zu errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Geschäfte aller Art zu betreiben und zu betätigen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. SIe kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 04.03.2026 das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AVOS GmbH, Almestr. 7, 33649 Bielefeld, eröffnet. Die GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 39455 eingetragen und wird gesetzlich durch Geschäftsführer Oktay Sahin vertreten. Der Geschäftszweig umfasst die maschinelle Metallverarbeitung sowie den Handel mit wiederverwertbaren Wertstoffen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Björn-Till Till, Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach, bestellt worden. Mit der Eröffnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Der Schuldnerin ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Den Schuldnern der Schuldnerin wird verboten, an diese zu zahlen, während der Verwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVOS GmbH ist am 24.07.2026 um 09:42 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag einer Gläubigerin, der am 14.01.2026 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 04.03.2026 angeordnet worden. Zum Insolvenzv…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVOS GmbH ist am 24.07.2026 um 09:42 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag einer Gläubigerin, der am 14.01.2026 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 04.03.2026 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Björn-Till Till ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.09.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 20.10.2026. Ab dem 06.10.2026 werden die Tabelle mit den Forderungen, die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 25/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 39455 eingetragenen AVOS GmbH, Almestr. 7, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oktay Sahin, Ferdinandstr. 43 a, 33649 Biele…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 25/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 39455 eingetragenen AVOS GmbH, Almestr. 7, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oktay Sahin, Ferdinandstr. 43 a, 33649 Bielefeld
Geschäftszweig: Maschinelle Metallverarbeitung jeder Art und der Handel mit wiederverwertbaren Wertstoffen
ist am 04.03.2026, um 14:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Björn-Till Till, Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 25/26
Amtsgericht Bielefeld, 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 25/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 39455 eingetragenen AVOS GmbH, Almestr. 7, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oktay Sahin, Ferdinandstr. 43 a, 33649 Biele…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 25/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 39455 eingetragenen AVOS GmbH, Almestr. 7, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oktay Sahin, Ferdinandstr. 43 a, 33649 Bielefeld
Geschäftszweig: Maschinelle Metallverarbeitung jeder Art und der Handel mit wiederverwertbaren Wertstoffen
ist am 04.03.2026, um 08:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Björn-Till Till, Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 25/26
Amtsgericht Bielefeld, 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 25/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 39455 eingetragenen AVOS GmbH, Almestr. 7, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oktay Sahin
Geschäftszweig: Maschinelle Metallverarbeitung jeder Art und der Han…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 25/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 39455 eingetragenen AVOS GmbH, Almestr. 7, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oktay Sahin
Geschäftszweig: Maschinelle Metallverarbeitung jeder Art und der Handel mit wiederverwertbaren Wertstoffen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.07.2026, um 09:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.01.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Björn-Till Till, Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.10.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.111 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 25/26
Bielefeld, 24.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.