Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
avvio Personalservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bahnhofstraße 24, 58095 Hagen
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 8950
EUID
DER2602.HRB8950
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 174/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Andreas Schoß
Adresse
Turmhof 15, 42103 Wuppertal
Termine & Fristen
Eröffnung
29.01.2025 , 17:11 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.03.2025
Berichtstermin
27.03.2025
Gläubigerversammlung
29.07.2025 , 09:00 Uhr
Gläubigerversammlung
16.09.2025 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Arbeitnehmerüberlassung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der avvio Personalservice GmbH ist am 29.01.2025 um 17:11 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 11.11.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Andreas Schoß ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 06.03.2025. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.03.2025 festgelegt worden. Die Unterlagen sind ab dem 13.03.2025 zur Einsicht niedergelegt worden. Es sind zwei Termine für Gläubigerversammlungen anberaumt worden: Am 29.07.2025 soll über einen Vergleich mit dem Geschäftsführer Abdelmajid Tajjiou bezüglich Ansprüchen aus Geschäftsleiterhaftung und Anfechtung beschlossen werden. Am 16.09.2025 ist eine weitere Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über einen Vergleich mit dem ehemaligen Gesellschafter Abbas Andalous hinsichtlich Anfechtungsansprüche anberaumt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 174/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 8950 eingetragenen avvio Personalservice GmbH, Bahnhofstr. 24, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abdelmajid Tajjiou, Mecklenburger Str. 8, 58…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 174/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 8950 eingetragenen avvio Personalservice GmbH, Bahnhofstr. 24, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abdelmajid Tajjiou, Mecklenburger Str. 8, 58089 Hagen
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss eines Vergleiches mit dem Geschäftsführer Abdelmajid Tajjiou hinsichtlich etwaig bestehender Ansprüche aus Geschäftsleiterhaftung gem. § 15 b InsO und aus Anfechtung gem. § 135 InsO, bestimmt auf
Dienstag, 29.07.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, I. Etage, Sitzungssaal 144.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
103 IN 174/24
Amtsgericht Hagen, 17.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 174/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 8950 eingetragenen avvio Personalservice GmbH, Bahnhofstr. 24, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abdelmajid Tajjiou, Mecklenburger Str. 8, 58…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 174/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 8950 eingetragenen avvio Personalservice GmbH, Bahnhofstr. 24, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abdelmajid Tajjiou, Mecklenburger Str. 8, 58089 Hagen
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines Vergleichs mit dem ehemaligen Gesellschafter Abbas Andalous hinsichtlich etwaig bestehender Ansprüche aus Anfechtung gem. § 135 InsO gem. Antrag vom 28.08.2025, bestimmt auf
Dienstag, 16.09.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, I. Etage, Sitzungssaal 144.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
103 IN 174/24
Amtsgericht Hagen, 02.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 174/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 8950 eingetragenen avvio Personalservice GmbH, Bahnhofstr. 24, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abdelajid Tajjiou, Mecklenburger Str. 5, 58089 Hagen
wird wegen Zahlun…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 174/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 8950 eingetragenen avvio Personalservice GmbH, Bahnhofstr. 24, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abdelajid Tajjiou, Mecklenburger Str. 5, 58089 Hagen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.01.2025, um 17:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Andreas Schoß, Turmhof 15, 42103 Wuppertal.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.03.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
103 IN 174/24
Hagen, 29.01.2025
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