Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AWL Good Food GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Johannisburg 1, 35792 Löhnberg
Handelsregister
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 5971
EUID
DEM1706.HRB5971
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Limburg
Aktenzeichen
9 IN 36/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Fahnster
Termine & Fristen
Schlusstermin
12.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
ist der nationale und internationale Handel mit Gütern für Kulinarik und Genuss einschließlich Lebensmittel, Getränke, Haushaltswaren und Elektrogeräte sowie innovative Produkteinheiten im Bereich Lebensqualität und Lifestyle.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AWL Good Food GmbH ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vorhandene Verfahrensüberschuss in Höhe von 13.060,08 € reicht nicht aus, um die festgestellten Insolvenzforderungen in Höhe von 507.354,10 € zu befriedigen. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 12.03.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge der Gläubiger schriftlich beim Amtsgericht Limburg eingegangen sein. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Fahnster sind bereits festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 36/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma AWL Good Food GmbH, Johannisburgstraße 1, 35792 Löhnberg, Amtsgericht Limburg, gerichtliches Aktenzeichen 9 IN 36/22, soll die Schlussverteilung stattfinden. Der vorhandene Verfahrensüberschuss in Höhe von 13.060,08 €, der sich noch um weitere Einnahmen …
9 IN 36/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma AWL Good Food GmbH, Johannisburgstraße 1, 35792 Löhnberg, Amtsgericht Limburg, gerichtliches Aktenzeichen 9 IN 36/22, soll die Schlussverteilung stattfinden. Der vorhandene Verfahrensüberschuss in Höhe von 13.060,08 €, der sich noch um weitere Einnahmen erhöht sowie um zu begleichende Verfahrenskosten verringert, reicht nicht aus, um auf die festgestellten Insolvenzforderungen in Höhe von 507.354,10 € eine Quote auszuschütten.
Das Schlussverzeichnis liegt bei der Geschäftsstelle des Amtsgericht Limburg - Insolvenzgericht - zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Limburg, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 36/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AWL Good Food GmbH, Johannisburg 1, 35792 Löhnberg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5971), vertr. d.: Marcus Schmitt, Rheinhöhenstraße 49, 55430 Oberwesel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichta…
9 IN 36/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AWL Good Food GmbH, Johannisburg 1, 35792 Löhnberg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5971), vertr. d.: Marcus Schmitt, Rheinhöhenstraße 49, 55430 Oberwesel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 12.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 36/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AWL Good Food GmbH, Johannisburg 1, 35792 Löhnberg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5971), vertr. d.: Marcus Schmitt, Rheinhöhenstraße 49, 55430 Oberwesel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Fahnster festges…
9 IN 36/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AWL Good Food GmbH, Johannisburg 1, 35792 Löhnberg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5971), vertr. d.: Marcus Schmitt, Rheinhöhenstraße 49, 55430 Oberwesel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Fahnster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Limburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.08.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 23.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 36/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AWL Good Food GmbH, Johannisburg 1, 35792 Löhnberg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5971), vertr. d.: Marcus Schmitt, Rheinhöhenstraße 49, 55430 Oberwesel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen w…
9 IN 36/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AWL Good Food GmbH, Johannisburg 1, 35792 Löhnberg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5971), vertr. d.: Marcus Schmitt, Rheinhöhenstraße 49, 55430 Oberwesel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Limburg, 19.09.2024
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