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Insolvenzprofil
AWM Hanse AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Stadthagen HRB 201477
EUID
DEP2106.HRB201477
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 80/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Andreas Wilmsmeier
Adresse
Auf der Höhe 18, 31542 Bad Nenndorf
Termine & Fristen
Schlusstermin
30.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AWM Hanse AG ist eröffnet. Der zur Verfügung stehende Massebestand beträgt vorbehaltlich weiterer Kosten oder Rückerstattungen 4.601,97 €. An der Schlussverteilung sind nicht nachrangige Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO in Höhe von 376.876,29 € beteiligt. Das Insolvenzgericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 196 InsO erteilt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 30.04.2025. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie gegen das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bückeburg aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 80/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AWM Hanse AG, Hauptstraße 20, 31699 Beckedorf (AG Stadthagen, HRB 201477), vertr. d.: Andreas Wilmsmeier, Auf der Höhe 18, 31542 Bad Nenndorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der …
47 IN 80/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AWM Hanse AG, Hauptstraße 20, 31699 Beckedorf (AG Stadthagen, HRB 201477), vertr. d.: Andreas Wilmsmeier, Auf der Höhe 18, 31542 Bad Nenndorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 30.04.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 27.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 80/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AWM Hanse AG soll die Schlussverteilung erfolgen.
Der zur Verfügung stehende Massebestand beträgt vorbehaltlich weiterer eventuell entstehender Kosten oder Rückerstattungen 4.601,97 €.
An der Schlussverteilung sind beteiligt nicht nachrangige Insolvenzforderu…
47 IN 80/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AWM Hanse AG soll die Schlussverteilung erfolgen.
Der zur Verfügung stehende Massebestand beträgt vorbehaltlich weiterer eventuell entstehender Kosten oder Rückerstattungen 4.601,97 €.
An der Schlussverteilung sind beteiligt nicht nachrangige Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO in Höhe von 376.876,29 €.
Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht für die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Bückeburg, Insolvenzgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg (AZ: 47 IN 80/18) aus.
Amtsgericht Bückeburg, 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 80/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AWM Hanse AG, Hauptstraße 20, 31699 Beckedorf (AG Stadthagen, HRB 201477), vertr. d.: Andreas Wilmsmeier, Auf der Höhe 18, 31542 Bad Nenndorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Inso…
47 IN 80/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AWM Hanse AG, Hauptstraße 20, 31699 Beckedorf (AG Stadthagen, HRB 201477), vertr. d.: Andreas Wilmsmeier, Auf der Höhe 18, 31542 Bad Nenndorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 08.11.2024
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