Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Eglin, Martina
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.G.
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRA 200932
EUID
DEP2507.HRA200932
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-
Aktenzeichen
34 IN 53/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
19.02.2025 , 12:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.04.2025
Berichtstermin
19.05.2025
Widerspruchsfrist
28.09.2026
Schlusstermin
01.12.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Martina Eglin ist am 19.02.2025 um 12:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Schuldnerin wird die Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nicht vorliegen. Rechtsanwalt Ralf Müller ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 17.04.2025 anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 19.05.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge über verschiedene Verfahrensfragen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Martina Eglin ist am 19.02.2025 um 12:20 Uhr durch das Amtsgericht Celle eröffnet worden. Rechtsanwalt Ralf Müller aus Uelzen wurde als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 17.04.2025 anzumelden. Der Stichtag für d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Martina Eglin ist am 19.02.2025 um 12:20 Uhr durch das Amtsgericht Celle eröffnet worden. Rechtsanwalt Ralf Müller aus Uelzen wurde als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 17.04.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 19.05.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Zudem wurde angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Widersprüche gegen Forderungen sind bis zum 28.09.2026 zu erheben. Die Schuldnerin wird die Restschuldbefreiung erlangen, sofern sie den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Martina Eglin ist am 19.02.2025 eröffnet worden. Rechtsanwalt Ralf Müller wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 17.04.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 19.05.2025. Im weiteren Verlauf w…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Martina Eglin ist am 19.02.2025 eröffnet worden. Rechtsanwalt Ralf Müller wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 17.04.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 19.05.2025. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Widersprüche bis zum 28.09.2026 erhoben werden konnten. Das Verfahren ist gemäß § 200 InsO aufgehoben und in die Wohlverhaltensphase übergeleitet worden. Der Schlusstermin ist der 01.12.2026. Eine Schlussverteilung soll erfolgen, wobei ein verfügbarer Massebestand von 5.468,49 EUR nach Abzug von Massekosten verbleibt. Angemeldete Insolvenzforderungen belaufen sich auf 202.229,68 EUR. Die Schuldnerin kann die Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nachkommt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 53/24: Über das Vermögen der Martina Eglin, geb. am 14.07.1966, Kreutzen 17 a, 29633 Munster, ME Dienstleistungen Reinigungs- und Sanierungstechnik Inhaber Martina Eglin e.Kfr. (AG Lüneburg, HRA 200932), ist am 19.02.2025 um 12:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ra…
34 IN 53/24: Über das Vermögen der Martina Eglin, geb. am 14.07.1966, Kreutzen 17 a, 29633 Munster, ME Dienstleistungen Reinigungs- und Sanierungstechnik Inhaber Martina Eglin e.Kfr. (AG Lüneburg, HRA 200932), ist am 19.02.2025 um 12:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ralf Müller, Veerßer Str. 41, 29525 Uelzen, Tel.: 0581-16006, Fax: 0581-17159, E-Mail: info@wm-inso.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.04.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 19.05.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (17.04.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (19.05.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 20.02.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 53/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Martina Eglin, geb. am 14.07.1966, Kreutzen 17 a, 29633 Munster, ME Dienstleistungen Reinigungs- und Sanierungstechnik Inhaber Martina Eglin e.Kfr. (AG Lüneburg, HRA 200932), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach …
34 IN 53/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Martina Eglin, geb. am 14.07.1966, Kreutzen 17 a, 29633 Munster, ME Dienstleistungen Reinigungs- und Sanierungstechnik Inhaber Martina Eglin e.Kfr. (AG Lüneburg, HRA 200932), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Celle, 20.02.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 53/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Martina Eglin, geb. am 14.07.1966, Am Sportplatz 9, 29578 Eimke, ME Dienstleistungen Reinigungs- und Sanierungstechnik Inhaber Martina Eglin e.Kfr. (AG Lüneburg, HRA 200932), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralf Müller fes…
34 IN 53/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Martina Eglin, geb. am 14.07.1966, Am Sportplatz 9, 29578 Eimke, ME Dienstleistungen Reinigungs- und Sanierungstechnik Inhaber Martina Eglin e.Kfr. (AG Lüneburg, HRA 200932), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralf Müller festgesetzt worden. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Celle eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 28.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 53/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Martina Eglin, geb. am 14.07.1966, Am Sportplatz 9, 29578 Eimke, ME Dienstleistungen Reinigungs- und Sanierungstechnik Inhaber Martina Eglin e.Kfr. (AG Lüneburg, HRA 200932), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderu…
34 IN 53/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Martina Eglin, geb. am 14.07.1966, Am Sportplatz 9, 29578 Eimke, ME Dienstleistungen Reinigungs- und Sanierungstechnik Inhaber Martina Eglin e.Kfr. (AG Lüneburg, HRA 200932), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Widersprüche sind schriftlich bis zum 28.09.2026 zu erheben.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Celle, 28.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 53/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Martina Eglin, geb. am 14.07.1966, Am Sportplatz 9, 29578 Eimke, ME Dienstleistungen Reinigungs- und Sanierungstechnik Inhaber Martina Eglin e.Kfr. (AG Lüneburg, HRA 200932), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäft…
34 IN 53/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Martina Eglin, geb. am 14.07.1966, Am Sportplatz 9, 29578 Eimke, ME Dienstleistungen Reinigungs- und Sanierungstechnik Inhaber Martina Eglin e.Kfr. (AG Lüneburg, HRA 200932), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Celle zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralf Müller, Veerßer Str. 41, 29525 Uelzen, Tel.: 0581-16006, Fax: 0581-17159, E-Mail: info@wm-inso.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 5.468,49 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 202.229,68 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Celle, 02.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 53/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Martina Eglin, geb. am 14.07.1966, Am Sportplatz 9, 29578 Eimke, ME Dienstleistungen Reinigungs- und Sanierungstechnik Inhaber Martina Eglin e.Kfr. (AG Lüneburg, HRA 200932), wurde beschlossen:
Das Verfahren soll gem. § 200 InsO aufgehoben und in die Wohlverh…
34 IN 53/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Martina Eglin, geb. am 14.07.1966, Am Sportplatz 9, 29578 Eimke, ME Dienstleistungen Reinigungs- und Sanierungstechnik Inhaber Martina Eglin e.Kfr. (AG Lüneburg, HRA 200932), wurde beschlossen:
Das Verfahren soll gem. § 200 InsO aufgehoben und in die Wohlverhaltensphase übergeleitet werden.
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 01.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Celle, 01.10.2026
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