Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Der Betrieb und die Verwaltung von Einrichtungen und Diensten der Kinder-, Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe im Gebiet des vor der Kreis- gebietsneugliederung im Jahr 2007 bestehenden Landkreises Köthen, sowie in anderen Gebieten, sofern die jeweiligen zuständigen Gliederungen der AWO diese Tätigkeit ausdrücklich genehmigen. Zum Gegenstand gehören Angebote der ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung sowie die Aus- und Weiterbildung. Vorbeugende, helfende und heilende und rehabilitierende Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen Arbeit, der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens insbesondere durch ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitshilfe, der Suchtberatung, der Psychatrie und Behindertenhilfe, der Familien-, Erziehung-, und Erholungshilfe, der Hilfe für ausländische Mitbürger sowie für Aussiedler; Anregung und Hilfe zur Selbsthilfe; Erprobung neuer Formen und Methoden der Sozialarbeit, auch unter Einbeziehung von Maßnahmen und Aktionen im kulturellen und soziokulturellen Bereich; Förderung ehrenamtlicher Mitarbeit ; Schulung und Fortbildung zu Themen der Wohlfahrtspflege; Mitwirkung an den Aufgaben der öffentlichen Sozial-, Kinder-, Jugend- und Gesundheitshilfe; Zusammenarbeit mit anderen Organisationen der freien Wohlfahrtspflege, Fachverbänden und Selbsthilfeorganisationen, der Selbstverwaltungskörperschaften und der Kommunalverwaltung der Stadt; Pflege von Verbindungen zu befreundeten Organisationen; Öffentlichkeitsarbeit. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, welche sich im Gebiet des vor der Kreisgebietsneugliederung im Jahr 2007 bestehenden Landkreises Köthen sowie in anderen Gebieten befinden, sofern die jeweiligen zuständigen Gliederungen der AWO diese Übernahme ausdrücklich genehmigen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH ist im Antragsverfahren mangels einer die Kosten deckenden Masse abgewiesen worden. Die Schuldnerin wird in das Schuldnerverzeichnis eingetragen. Die gemäß den Beschlüssen vom 10. und 16. Februar 2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen, darunter die vorläufige Verwaltung des Vermögens, sind aufgehoben worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze bestellt worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Der Gegenstandswert wurde auf 2.751,98 EUR festgesetzt. Im Juni 2026 ist die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
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