Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sec-1 UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Soleweg 15, 06231 Bad Dürrenberg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 35334
EUID
DEW1215.HRB35334
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 465/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Stellungnahme Fristende
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.02.2026 , 10:38 Uhr
Abweisung mangels Masse
16.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung der Sicherung und Bewachung von Sachen und sonstigen Einrichtungen einschließlich darauf bezogener Dienstleistungen. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst den Betrieb einer Notruf- und Servicezentrale, Fahr- und Kurierdienste, Geldtransporte, Auskunftei/Detektei.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sec-1 UG (haftungsbeschränkt) ist am 19.02.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich bestellt worden. Am 16.06.2026 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind am selben Tag aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sec-1 UG (haftungsbeschränkt) begann mit dem Insolvenzantrag. Am 19.02.2026 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat den Antrag auf Eröffnung de…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sec-1 UG (haftungsbeschränkt) begann mit dem Insolvenzantrag. Am 19.02.2026 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.06.2026 mangels Masse abgewiesen. Mit der Abweisung sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung aufgehoben worden. Im Anschluss daran wurde den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 465/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sec-1 UG (haftungsbeschränkt), Soleweg 15, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 35334), vertr. d.: Mohamed Al-Hasany, Braustraße 1, 04821 Brandis, (Geschäftsführer), ist am 19.02.2026 um 10:38 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragst…
59 IN 465/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sec-1 UG (haftungsbeschränkt), Soleweg 15, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 35334), vertr. d.: Mohamed Al-Hasany, Braustraße 1, 04821 Brandis, (Geschäftsführer), ist am 19.02.2026 um 10:38 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Stapper, Jacobi, Schädlich Rechtsanwälte - Part., Augustastraße 6, 06108 Halle (Saale), Tel.: (0345) 2 17 83 24, Fax: (0345) 2 17 83 40, E-Mail: schaedlich@stapper.in, Internet: www.stapper.in bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 465/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sec-1 UG (haftungsbeschränkt), Soleweg 15, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 35334), vertr. d.: Mohamed Al-Hasany, Braustraße 1, 04821 Brandis, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.06.2026 mangels Masse ab…
59 IN 465/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sec-1 UG (haftungsbeschränkt), Soleweg 15, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 35334), vertr. d.: Mohamed Al-Hasany, Braustraße 1, 04821 Brandis, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 19.02.2026 sind am 16.06.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Halle (Saale) eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale) an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 465/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Sec-1 UG (haftungsbeschränkt), Soleweg 15, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 35334), vertr. d.: Mohamed Al-Hasany, Braustraße 1, 04821 Brandis, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen…
59 IN 465/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Sec-1 UG (haftungsbeschränkt), Soleweg 15, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 35334), vertr. d.: Mohamed Al-Hasany, Braustraße 1, 04821 Brandis, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 19.02.2026 am 16.06.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 465/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sec-1 UG (haftungsbeschränkt), Soleweg 15, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 35334), vertr. d.: Mohamed Al-Hasany, Braustraße 1, 04821 Brandis, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Antragstellerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidu…
59 IN 465/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sec-1 UG (haftungsbeschränkt), Soleweg 15, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRB 35334), vertr. d.: Mohamed Al-Hasany, Braustraße 1, 04821 Brandis, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Antragstellerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 06.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.