Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A.W.P. Industriereinigung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Deutsche Str. 84, 44339 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 28833
EUID
DER2402.HRB28833
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
255 IN 113/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Britta Hoff
Adresse
Limperstraße 19, 45657 Recklinghausen
Telefon
02361/8903080
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.02.2024 , 12:26 Uhr
Eröffnung
08.05.2024 , 15:06 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.06.2024
Berichtstermin
10.07.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
10.07.2024 , 10:00 Uhr
Gläubigerversammlung
16.08.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Reinigung von Industrieanlagen, Kraftwerk und Raffinerien, Ausbrucharbeiten, Wasserhochdruck- und Schweißarbeiten sowie Bestiftungstechnik
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.W.P. Industriereinigung GmbH ist am 08.05.2024 um 15:06 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage waren Anträge einer Gläubigerin vom 21.12.2023 sowie der Schuldnerin vom 21.03.2024. Zuvor waren am 23.02.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Britta Hoff zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Das Verfahren 255 IN 35/24 ist mit dem vorliegenden Verfahren verbunden worden. Rechtsanwältin Britta Hoff ist zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 05.06.2024. Ein gemeinsamer Berichtstermin und Prüfungstermin war am 10.07.2024 angesetzt. Im schriftlichen Verfahren werden angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 21.08.2024 ist. Am 16.08.2024 stimmten die Gläubiger der Veräußerung des Unternehmens und des Warenlagers im Ganzen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 113/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28833 eingetragenen A.W.P. Industriereinigung GmbH, Deutsche Str. 84, 44339 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ramazan Karaduman,…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 113/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28833 eingetragenen A.W.P. Industriereinigung GmbH, Deutsche Str. 84, 44339 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ramazan Karaduman, Buchenlandstraße 1 , 44339 Dortmund
Geschäftszweig: die Reinigung von Industrieanlagen, Kraftwerk und Raffinerien, Ausbrucharbeiten, Wasserhochdruck- und Schweißarbeiten sowie Bestiftungstechnik
ist am 23.02.2024, um 12:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Britta Hoff, Limperstraße 19, 45657 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
255 IN 113/23
Amtsgericht Dortmund, 23.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 113/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28833 eingetragenen A.W.P. Industriereinigung GmbH, gegründet am 20.04.2011, Deutsche Str. 84, 44339 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ramazan Karaduman, Buchenland…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 113/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28833 eingetragenen A.W.P. Industriereinigung GmbH, gegründet am 20.04.2011, Deutsche Str. 84, 44339 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ramazan Karaduman, Buchenlandstraße 1 , 44339 Dortmund
Geschäftszweig: die Reinigung von Industrieanlagen, Kraftwerk und Raffinerien, Ausbrucharbeiten, Wasserhochdruck- und Schweißarbeiten sowie Bestiftungstechnik
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.05.2024, um 15:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 21.03.2024 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 255 IN 113/23 und 255 IN 35/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Britta Hoff, Limperstraße 19, 45657 Recklinghausen, Telefon: 02361/8903080, Fax: 023618903089.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 10.07.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 17.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
255 IN 113/23
Amtsgericht Dortmund, 08.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 113/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28833 eingetragenen A.W.P. Industriereinigung GmbH, Deutsche Str. 84, 44339 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ramazan Karaduman, Buchenlan…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 113/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28833 eingetragenen A.W.P. Industriereinigung GmbH, Deutsche Str. 84, 44339 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ramazan Karaduman, Buchenlandstraße 1 , 44339 Dortmund
wird angeordnet:
Die angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Geprüft werden sollen folgende Forderungen:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 1 bis lfd. Nr. 17
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
255 IN 113/23
Amtsgericht Dortmund, 17.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 113/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28833 eingetragenen A.W.P. Industriereinigung GmbH, Deutsche Str. 84, 44339 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ramazan Karaduman, Buchenlan…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 113/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28833 eingetragenen A.W.P. Industriereinigung GmbH, Deutsche Str. 84, 44339 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ramazan Karaduman, Buchenlandstraße 1 , 44339 Dortmund
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier: , Die Gläubigerversammlung stimmt der Veräußerung des Unternehmens und des Warenlagers im Ganzen zu. Der Unternehmenskaufvertrag ("Asset Deal") vom 08.05.2024 wird genehmigt.
bestimmt auf
Freitag, 16.08.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, die Insolvenzverwalterin und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
255 IN 113/23
Amtsgericht Dortmund, 17.07.2024
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