Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AWÜ GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Morchfeldstr. 27/29, 68199 Mannheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 701248
EUID
DEB8535.HRB701248
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 2014/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Heike Metzger
Adresse
Hermsheimer Straße 7, 68163 Mannheim
Termine & Fristen
Fristende Einwendungen
22.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Planung, Montage, Handel und Vertrieb von Wintergärten, Überdachungen, Balkonanlagen, Pergolen, Markisen, Fenster, Türen und Tore, sowie sonstigen Gegenständen der Bauausstattung.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AWÜ GmbH, Morchfeldstr. 27 - 29, 68199 Mannheim, ist die Rechtsanwältin Heike Metzger als Insolvenzverwalterin bestellt. Im Rahmen des Verfahrens sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO, einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, Einwendungen bis einschließlich 22.07.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht vorzulegen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mannheim unter dem Aktenzeichen 4 IN 2014/19 niedergelegt. Die zu berücksichtigende Forderungssumme beläuft sich auf 363.059,57 €. Eine Verteilungsmasse ist mit 0,00 € angegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 2014/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AWÜ GmbH, Morchfeldstr. 27 - 29, 68199 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Günther Artz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 701248
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließl…
4 IN 2014/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AWÜ GmbH, Morchfeldstr. 27 - 29, 68199 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Günther Artz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 701248
- Schuldnerin -
|
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Mannheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 2014/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AWÜ GmbH, Morchfeldstr. 27 - 29, 68199 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Günther Artz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 701248
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzver…
4 IN 2014/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AWÜ GmbH, Morchfeldstr. 27 - 29, 68199 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Günther Artz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 701248
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Heike Metzger, Hermsheimer Straße 7, 68163 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 30.03.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 44.950,07 EUR auszugehen.
Die Insolvenzverwalterin beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 30 %.
Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag vom 30.03.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 30 % im Hinblick auf den Mehraufwand aufgrund der übertragenden Sanierung, der schwierigen Durchsetzung der Forderungen nebst Prfüung der Unterlagen, insbesondere zur Anfechtung sowie der mangelnden Zuarbeit des Geschäftsführers gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Insolvenzverwalterin entstandenen Kosten für Zustellungskosten in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AWÜ GmbH, Morchfeldstraße 27-29, 68199 Mannheim, findet mit Genehmigung des Amtsgerichts Mannheim -Insolvenzgericht- die Schlussverteilung statt.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mannheim unter dem Aktenzeichen 4 IN 2014/19 niedergelegt …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AWÜ GmbH, Morchfeldstraße 27-29, 68199 Mannheim, findet mit Genehmigung des Amtsgerichts Mannheim -Insolvenzgericht- die Schlussverteilung statt.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mannheim unter dem Aktenzeichen 4 IN 2014/19 niedergelegt worden. Verfügbar sind 0,00 € Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind 363.059,57 € Forderungen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht, 18.06.2026
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