Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AXO REAL GMBH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Vereinstr. 9, 42119 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 28337
EUID
DER1608.HRB28337
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
505 IN 11/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Simon Beckschäfer
Adresse
Kurze Straße 1, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
02.02.2024 , 12:36 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.03.2024
Prüfungstermin
08.04.2024
Gläubigerversammlung
18.03.2025 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Betreuung von Immobilien auf dem Gebiet der Verwaltung und des Vertriebes, ferner die Vermittlung von Immobilien und Finanzierungen, die wirtschaftliche Beratung im Bereich der Vermögensbildung und die Entwicklung von Konzeptionen für Vermögensanlagen, Vertriebskoordination für Banken und Management, Ausbildungssysteme, Versicherungsvermittlung, Grafikdesign, Call-Center-Telekommunikation, Import und Export Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist insbesondere zu folgenden Maßnahmen berechtigt: Durchführung von Treuhandgeschäften auf dem Gebiet von Finanzanlagen in Form von gewerblicher Beteiligung an Handelsgesellschaften und sonstigen gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen einschließlich solcher, die auf den Erwerb und die treuhänderische Betreuung von Immobilien gerichtet sind, die Vermittlung derartiger Beteiligungen sowie die Anlagenberatung und Vermögensplanung für Dritte im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung derartiger Beteiligungen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten besorgt die Gesellschaft fremde Vermögensangelegenheiten im eigenen Namen und kann eigene Beteiligungen an anderen Gesellschaften mit dem vorgenannten Geschäftszweck erwerben und verwalten. Weiterhin ist Gegenstand die Anlageberatungs- und Vermögensplanung im Zusammenhang mit Versicherungs- und Bausparverträgen, Beteiligungen und sonstigen auf Geldanlage und Finanzierung gerichteten Vermögen sowie der Nachweis und die Vermittlung zum Abschluss derartiger Verträge. Ausgenommen sind Geschäfte, für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG), der Wirtschaftsprüferordnung, dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) und dem Rechtsberatungsgesetz erforderlich sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AXO REAL GMBH ist am 02.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Simon Beckschäfer ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.03.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 08.04.2024. Eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem ehemaligen Geschäftsführer Herrn Zientz, ist für den 18.03.2025 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 11/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 28337 eingetragenen AXO REAL GMBH, Vereinstraße 9, 42119 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Baris Yilmaz, Roseggerstr 20 , 42289 Wuppertal und Herrn Gökmen Nural M…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 11/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 28337 eingetragenen AXO REAL GMBH, Vereinstraße 9, 42119 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Baris Yilmaz, Roseggerstr 20 , 42289 Wuppertal und Herrn Gökmen Nural Meriçtan, Vereinstr 9 , 42119 Wuppertal
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 02.02.2024, um 12:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.01.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 505 IN 11/23 und 505 IN 81/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Simon Beckschäfer, Kurze Straße 1, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 08.04.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§ 160 InsO):
- Außergerichtliche und ggf. gerichtliche Inanspruchnahme des Herrn Martin Zientz ggf. unter Einschaltung eines Prozesskostenfinanzierers auf Zahlung von bis zu 250.000,00 € und ggf. Abschluss eines Vergleichs zur Vermeidung oder Beilegung eines Rechtsstreits
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 20.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
505 IN 11/23
Wuppertal, 02.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 28337 eingetragenen AXO REAL GMBH, Vereinstraße 9, 42119 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Baris Yilmaz, Roseggerstr 20 , 42289 Wupperta…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 28337 eingetragenen AXO REAL GMBH, Vereinstraße 9, 42119 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Baris Yilmaz, Roseggerstr 20 , 42289 Wuppertal und Herrn Gökmen Nural Meriçtan, Vereinstr 9 , 42119 Wuppertal
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung des Rechtsstreits mit dem ehemaligen Geschäftsführer der Schuldnerin Herr Zientz
Dienstag, 18.03.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
505 IN 11/23
Amtsgericht Wuppertal, 05.03.2025
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