Forderungsanmeldung Nordrhein-Westfalen HRB 74408

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Insolvenzprofil

Ay Store Telekommunikation UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 74408
EUID
DER3306.HRB74408

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 138/26
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Name
Weiß Christian
Adresse
Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln
Telefon
0221 801889 0

Termine & Fristen

Eröffnung
09.10.2026 , 12:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.12.2026
Einsicht Forderungstabelle
18.12.2026
Prüfungstermin
08.01.2027

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ay Store Telekommunikation UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Köln ist am 09.10.2026 um 12:25 Uhr durch Beschluss des Amtsgerichts Köln eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte als Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Grundlage ist der am 24.04.2026 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin. Zum Insolvenzverwalter ist Christian Weiß aus Köln ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 08.12.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem werden sie gebeten, Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin unverzüglich mitzuteilen. Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 08.01.2027. Bis zu diesem Zeitpunkt können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 18.12.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde zu, die innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln einzulegen ist.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 138/26 Eröffnungsbeschluss (Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO) Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 74408 eingetragenen Ay Store Telekommunikation UG (haftungsbeschränkt), Marzellenstraße 3 - 5, 50667 Köln, gesetzlich vertre…

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