Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Aykut Südländische Spezialitäten GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 24864
EUID
DEH1101.HRB24864
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
500 IN 23/19
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Anhörung / Einwendungsmöglichkeit
03.03.2025
Prüfungs- und Schlusstermin
07.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aykut Südländische Spezialitäten GmbH, mit Sitz in Bremen, ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme bestellt. Der verfügbare Massebestand beträgt 98.137,12 EUR, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 378.885,43 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist auf einen Betrag festgesetzt worden, der sich nach dem Wert der Masse berechnet und um 5,00 % aufgrund der vorläufigen Insolvenzverwaltung gekürzt wurde. Für das Verfahren ist die Durchführung der Schlussverteilung sowie ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren auf den 07.04.2025 bestimmt. Die Beteiligten können Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis oder eine eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 2_11 InsO spätestens einen Tag vor diesem Termin schriftlich erheben.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aykut Südländische Spezialitäten GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt, wobei Zuschläge für die Betriebsfortführung gewährt wurden. Im weiteren Verlauf wurde die Schlussrechnung des vorläufig…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aykut Südländische Spezialitäten GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt, wobei Zuschläge für die Betriebsfortführung gewährt wurden. Im weiteren Verlauf wurde die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Einsicht ausgelegt und ein Termin zur Anhörung der Beteiligten am 03.03.2025 im schriftlichen Verfahren bestimmt. Später stimmte das Gericht der Vornahme der Schlussverteilung zu und bestimmte einen besonderen Prüfungs- und Schlusstermin für den 07.04.2025. Zudem wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt, wobei die Regelvergütung um Abschläge für das Bestehen einer vorläufigen Insolvenzverwaltung gekürzt wurde. Der verfügbare Massebestand wird mit 98.137,12 EUR angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 378.885,43 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 23/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aykut Südländische Spezialitäten GmbH, Waller Heerstraße 99, 28219 Bremen (AG Bremen, HRB 24864 HB), vertr. d.: Aykut Kopar, Tanzwerder 70, 28199 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlu…
500 IN 23/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aykut Südländische Spezialitäten GmbH, Waller Heerstraße 99, 28219 Bremen (AG Bremen, HRB 24864 HB), vertr. d.: Aykut Kopar, Tanzwerder 70, 28199 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 07.04.2025.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 03.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 03.02.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 23/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Aykut Südländische Spezialitäten GmbH, Waller Heerstraße 99, 28219 Bremen (AG Bremen, HRB 24864 HB),
vertreten durch:
Aykut Kopar, Tanzwerder 70, 28199 Breme…
Amtsgericht Bremen 03.02.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 23/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Aykut Südländische Spezialitäten GmbH, Waller Heerstraße 99, 28219 Bremen (AG Bremen, HRB 24864 HB),
vertreten durch:
Aykut Kopar, Tanzwerder 70, 28199 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 117.899,08 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 5,00 % gekürzt, und zwar für das Bestehen einer vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 23/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aykut Südländische Spezialitäten GmbH, Waller Heerstraße 99, 28219 Bremen (AG Bremen, HRB 24864 HB), vertr. d.: Aykut Kopar, Tanzwerder 70, 28199 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäfts…
500 IN 23/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aykut Südländische Spezialitäten GmbH, Waller Heerstraße 99, 28219 Bremen (AG Bremen, HRB 24864 HB), vertr. d.: Aykut Kopar, Tanzwerder 70, 28199 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 98.137,12 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 378.885,43 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 23/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aykut Südländische Spezialitäten GmbH, Waller Heerstraße 99, 28219 Bremen (AG Bremen, HRB 24864 HB), vertr. d.: Aykut Kopar, Tanzwerder 70, 28199 Bremen, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böh…
500 IN 23/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aykut Südländische Spezialitäten GmbH, Waller Heerstraße 99, 28219 Bremen (AG Bremen, HRB 24864 HB), vertr. d.: Aykut Kopar, Tanzwerder 70, 28199 Bremen, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 03.03.2025. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 29.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 29.01.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 23/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Aykut Südländische Spezialitäten GmbH, Waller Heerstraße 99, 28219 Bremen (AG Bremen, HRB 24864 HB),
vertreten durch:
Aykut Kopar, Tanzwerder 70, 28199 Breme…
Amtsgericht Bremen 29.01.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 23/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Aykut Südländische Spezialitäten GmbH, Waller Heerstraße 99, 28219 Bremen (AG Bremen, HRB 24864 HB),
vertreten durch:
Aykut Kopar, Tanzwerder 70, 28199 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 108.118,66. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 45,25 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für die Betriebsfortführung mit 15-20 Mitarbeitern für 2 Monate und der damit einhergehenden Sanierungsbemühungen.
Da im Rahmen der Betriebsfortführung ein Überschuss erwirtschaftet wurde, ist zur Bestimmung des angemessenen Zuschlages eine Vergleichsberechnung vorzunehmen, da die Regelvergütung des Insolvenzverwalters durch den Überschuss bereits erhöht wurde.
Die eingereichte rechnerisch korrekte Vergleichsberechnung reduziert den beantragten Zuschlag in Höhe von 50,00 % auf 45,25 %.
Nach seiner Wahl kann vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 23/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aykut Südländische Spezialitäten GmbH, Waller Heerstraße 99, 28219 Bremen (AG Bremen, HRB 24864 HB), vertr. d.: Aykut Kopar, Tanzwerder 70, 28199 Bremen, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 28.10.…
500 IN 23/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aykut Südländische Spezialitäten GmbH, Waller Heerstraße 99, 28219 Bremen (AG Bremen, HRB 24864 HB), vertr. d.: Aykut Kopar, Tanzwerder 70, 28199 Bremen, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 28.10.2024 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 23.08.2024
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