Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Thiede, Dennis
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRA 5122
EUID
DEG1312.HRA5122
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.50 IN 211/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Torben Ottmar Herbold
Adresse
Hebbelstraße 36, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Eröffnung
30.01.2025 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.03.2025
Einsichtnahme Tabelle
31.03.2025
Prüfungstermin
22.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Dennis Thiede ist am 30.01.2025 als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Herr Torben Ottmar Herbold ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Es ist festgestellt, dass der Schuldner unter Einhaltung der gesetzlichen Obliegenheiten die Restschuldbefreiung erlangen kann. Forderungen sind bis zum 17.003.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Einsichtnahme in die Forderungstabelle ist ab dem 31.03.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam möglich. Der Prüfungstermin bzw. Prüfungsstichtag ist der 22.04.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.50 IN 211/24
(Geschäftsnummer)
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Dennis Thiede, Friesenstraße 8, 14776 Brandenburg an der Havel, geboren am 21.2.1979
wird heute, um 11 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848…
6.50 IN 211/24
(Geschäftsnummer)
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Dennis Thiede, Friesenstraße 8, 14776 Brandenburg an der Havel, geboren am 21.2.1979
wird heute, um 11 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Herr Torben Ottmar Herbold, Hebbelstraße 36, 14469 Potsdam.
Es wird festgestellt, dass der Insolvenzschuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen, § 287 a Abs. 1 InsO.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen, mit Ausnahme der Zustellung an den Schuldner, welche durch das Insolvenzgericht erfolgt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, haben die Möglichkeit, unter Angabe ihres über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellung zu erklären (§ 28 Abs. 4 InsO).
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen, weil dies nicht erforderlich erscheint. Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft.
Die Tabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten Unterlagen ist ab dem 31.03.2025 bis zum Prüfungsstichtag zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Justizzentrum Potsdam, Jägerallee 10-12, niedergelegt.
Prüfungsstichtag ist der 22.04.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter sich gegen die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist eingegangener Forderungsanmeldungen wendet oder mit dem er eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag und / oder ihrem Rang bestritten wird.
Verspätet eingehende Widersprüche finden keine Beachtung.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).
Die Protokollierung über das Ergebnis der Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt nach Ablauf der Widerspruchfrist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hautsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 34 Abs. 2, 6 Abs. 1 Satz 1 InsO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu , wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, den 30.01.2025
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