Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AZ-Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Siemensstraße 5, 63128 Dietzenbach
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 10227
EUID
DEM1114.HRB10227
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 69/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
14.03.2024 , 14:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.04.2024
Berichtstermin
17.05.2024
Prüfungstermin
17.05.2024
Widerspruchsfrist
06.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und als Baubetreuung im fremden Namen für fremde Rechnung (§ 34 c GeWo) sowie die schlüsselfertige Erstellung von Bauvorhaben aller Art, Ausführung von Hoch-, Tief- und Straßenbauarbeiten und anderer einschlägiger Geschäfte für eigene und fremde Rechnung und der Erwerb oder die Erpachtung von Grundstücken für diese Zwecke.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AZ-Bau GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Jutta Wurtinger, ist am 14.03.2024 um 14:30 Uhr wegen Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser bestellt worden. Im vorläufigen Verfahren war bereits am 02.02.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 26.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin sowie die erste Gläubigerversammlung ist der 17.05.2024. Die Insolvenztabelle wird zur Einsicht niedergelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 06.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung Widerspruch erheben. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses erfolgt nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AZ-Bau GmbH ist am 14.03.2024 um 14:30 Uhr wegen Überschuldung eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter sowie zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AZ-Bau GmbH ist am 14.03.2024 um 14:30 Uhr wegen Überschuldung eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter sowie zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 26.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin sowie die erste Gläubigerversammlung ist der 17.05.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung endet am 06.05.2026. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses erfolgt nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 69/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AZ-Bau GmbH, Siemensstr. 5, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 10227), vertr. d.: Jutta Wurtinger, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 …
8 IN 69/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AZ-Bau GmbH, Siemensstr. 5, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 10227), vertr. d.: Jutta Wurtinger, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 06.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 69/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AZ-Bau GmbH, Siemensstr. 5, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main, HRB 10227), vertr. d.: Jutta Wurtinger, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin), ist am 02.02.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin…
Az.: 8 IN 69/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AZ-Bau GmbH, Siemensstr. 5, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main, HRB 10227), vertr. d.: Jutta Wurtinger, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin), ist am 02.02.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, LIESER Rechtsanwälte, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/91501025, Fax: 069/95928099, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 69/24
Am 14.03.2024 um 14:30 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des AZ-Bau GmbH, Siemensstr. 5, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 10227), vertr. d.: Jutta Wurtinger, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin …
Geschäftsnummer: 8 IN 69/24
Am 14.03.2024 um 14:30 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des AZ-Bau GmbH, Siemensstr. 5, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 10227), vertr. d.: Jutta Wurtinger, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, LIESER Rechtsanwälte, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/91501025, Fax: 069/95928099, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 26.04.2024 (Anmeldefrist).
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht, ist der 17.05.2024.
Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.
Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen:
==> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten wird;
==> gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten:
- zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57);
- zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
- zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
14.03.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 69/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AZ-Bau GmbH, Siemensstr. 5, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main, HRB 10227),
vertreten durch: Jutta Wurtinger, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
R…
Amtsgericht Offenbach am Main
14.03.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 69/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AZ-Bau GmbH, Siemensstr. 5, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main, HRB 10227),
vertreten durch: Jutta Wurtinger, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Tristan Förster, Eschersheimer Landstr. 25-27, 60322 Frankfurt am Main,
wird heute um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, LIESER Rechtsanwälte, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/91501025, Fax: 069/95928099, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 69/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AZ-Bau GmbH, Siemensstr. 5, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 10227), vertr. d.: Jutta Wurtinger, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin),
sind die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin bzw. des Insolvenzverwalters sowie d…
Geschäftsnummer: 8 IN 69/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AZ-Bau GmbH, Siemensstr. 5, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 10227), vertr. d.: Jutta Wurtinger, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin),
sind die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin bzw. des Insolvenzverwalters sowie die Umsatzsteuer hieraus durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen (§ 64 Abs. 2 S. 2 InsO).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Es folgen der Tenor der Entscheidung (ohne die festgesetzten Beträge, welche durch ein dreimaliges "x" (xxx) ersetzt werden), die Gründe der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:
werden die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. xxx Euro Nettovergütung nach InsVV
2. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. xxx Euro Auslagen zuzüglich
4. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. xxx Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/91501025, Fax: 069/95928099, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de, wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit ausreichend Masse vorhanden ist.
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 293.223,34 Euro.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden. In vorliegendem Fall wurden keine Zuschläge geltend gemacht.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, sofern der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Sofern dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen, die befristete Erinnerung ebenfalls innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. In Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann eine sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13+15, 64283 Darmstadt eingelegt werden.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 18.08.2026.
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