Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 7406
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B + B Agrotec GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 7406
EUID
DER2706.HRB7406
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
82 IN 24/15
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Carsten M. Wirth
Adresse
Schorlemer Straße 26, 48143 Münster
Termine & Fristen
Aufhebung
22.09.2026 , 11:47 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B + B Agrotec GmbH ist am 22.09.2026 um 11:47 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 82 IN 24/15 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7406 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Frau Birgit Becker vertreten. Als Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Dr. Carsten M. Wirth bestellt, während die Verfahrensbevollmächtigten die Rechtsanwälte Alpmann Fröhlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH waren. Hinsichtlich einer eventuellen Quotenzahlung aus einem parallel laufenden Verfahren über das Vermögen der Birgit Becker (Az.: 82 IN 51/15) wurde die Nachtragsverteilung angeordnet. Gegen die Aufhebung steht dem Schuldner der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, während für die Anordnung der Nachtragsverteilung das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben ist. Die Frist für beide Rechtsmittel beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 24/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7406 eingetragenen B + B Agrotec GmbH, Naendorf 6, 48629 Metelen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Birgit Becker, Naendorf 6, 48629 Metelen
Verfahrensb…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 24/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7406 eingetragenen B + B Agrotec GmbH, Naendorf 6, 48629 Metelen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Birgit Becker, Naendorf 6, 48629 Metelen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Alpmann Fröhlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bonhoefferstr. 10, 48282 Emsdetten
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Carsten M. Wirth, Schorlemer Straße 26, 48143 Münster
wird heute, am 22.09.2026, um 11:47 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich einer eventuellen Quotenzahlung aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Birgit Becker (Amtsgericht Münster, Az.: 82 IN 51/15) wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Münster schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
82 IN 24/15
Amtsgericht Münster, 22.09.2026
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