Vorläufiges Insolvenzverfahren Nordrhein-Westfalen HRB 30742

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

B & B Plankonzept GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bredeneyer Str. 155 b, 45133 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 30742
EUID
DER2503.HRB30742

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
163 IN 39/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Jutta-Julia Birr
Adresse
Schloßwiese 20, 45355 Essen

Termine & Fristen

Bekanntmachung
27.02.2024

Gegenstand des Unternehmens

Die Maklertätigkeit auf dem Immobiliensektor, der gewerbliche Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t sowie die Durchführung von logistischen Dienstleistungen, insbesondere die Sanitätshausfachlogistik

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Essen hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & B Plankonzept GmbH die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß §§ 21, 63, 64 InsO. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurde die Regelvergütung gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 11, 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von 138.513,57 EUR zuzüglich eines Zuschlags in Höhe von 66,92 Prozent der Regelvergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 InsVV. Zu berücksichtigen sind die vorliegend durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ausgeübten Tätigkeiten zur Vorbereitung einer übertragenden Sanierung unter Berücksichtigung der Belange der Arbeitnehmer und die durch den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgte Betriebsfortführung. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 166 eingesehen werden. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Der vollständige Beschluss mit den festgesetzten Beträgen kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 eingesehen werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 39/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30742 eingetragenen B & B Plankonzept GmbH, Bredeneyer Str. 155 b, 45138 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jutta-Julia Birr, Schloßwiese 20, 45355 …

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