Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
B-Plan UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Alter Postweg 12, 27777 Ganderkesee
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 212229
Stammkapital
500,00 EUR
EUID
DEP3210.HRB212229
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 35/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.07.2026 , 12:00 Uhr
Aufhebung
31.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die theoretische Ausführungen vom Bauantrag bis zur Fertigstellung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Hallen und sonstige Bauwerke; wie Planung, Zeichnungen, Behördengänge, Bauüberwachung und Handel mit Materialien sowie die praktische Ausführungen von Tiefbau, Betonbau, Zimmerei, Dachdecken, Maurerarbeiten, Reparaturen, Innenausbau, Restauration und Einbau der Baumaterialien sowie alle hiermit verbundenen Geschäfte.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Hochbau
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Planung, Bauüberwachung und praktische Ausführung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Hallen sowie Handel mit Baumaterialien
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B-Plan UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Ganderkesee ist am 13.07.2026 durch das Amtsgericht Delmenhorst eröffnet worden. Mit dem Beschluss vom selben Tag ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Andreas Sembach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Antragsgegnerin wurde aufgefordert, nur noch unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu leisten. Am 31.07.2026 ist der Beschluss über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden.
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B-Plan UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Ganderkesee hat das Amtsgericht Delmenhorst am 13.07.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Rechtsanwalt Andreas Sembach ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Sc…
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B-Plan UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Ganderkesee hat das Amtsgericht Delmenhorst am 13.07.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Rechtsanwalt Andreas Sembach ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Am 31.07.2026 ist der Beschluss über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden. Am 05.10.2026 sind die Vergütung und Auslagen für den vorläufigen Insolvenzverwaltter festgesetzt worden. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Rechtsmittelbelehrung weist auf die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen hin.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 35/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B-Plan UG (haftungsbeschränkt), geb. am 25.04.1969, Alter Postweg 12, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB HRB 212229), vertr. d.: Jörg Behrmann, Zum Moorschlatt 5, 27777 Ganderkesee, (Geschäftsführer), ist am 13.07.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Ve…
12 IN 35/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B-Plan UG (haftungsbeschränkt), geb. am 25.04.1969, Alter Postweg 12, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB HRB 212229), vertr. d.: Jörg Behrmann, Zum Moorschlatt 5, 27777 Ganderkesee, (Geschäftsführer), ist am 13.07.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Sembach, Anne-Conway-Str. 4, 28359 Bremen, Tel.: 0421 178395-0, Fax: 0421 178395-10 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 35/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B-Plan UG (haftungsbeschränkt), geb. am 25.04.1969, Alter Postweg 12, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 212229), vertr. d.: Jörg Behrmann, Zum Moorschlatt 5, 27777 Ganderkesee, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 13.07.2026 über die Anordnun…
12 IN 35/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B-Plan UG (haftungsbeschränkt), geb. am 25.04.1969, Alter Postweg 12, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 212229), vertr. d.: Jörg Behrmann, Zum Moorschlatt 5, 27777 Ganderkesee, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 13.07.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 31.07.2026 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 31.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 35/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B-Plan UG (haftungsbeschränkt), geb. am 25.04.1969, Alter Postweg 12, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 212229), vertr. d.: Jörg Behrmann, Zum Moorschlatt 5, 27777 Ganderkesee, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Andreas Sem…
12 IN 35/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B-Plan UG (haftungsbeschränkt), geb. am 25.04.1969, Alter Postweg 12, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 212229), vertr. d.: Jörg Behrmann, Zum Moorschlatt 5, 27777 Ganderkesee, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Andreas Sembach festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung wird gegen die Antragsgegnerin festgesetzt.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.08.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV. Beantrag und festgesetzt wurde die Regelvergütung (nahe der Mindestvergütung). Einwendung wurde nicht erhoben. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 05.10.2026
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