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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 27.08.2026 um 09:20 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der B & S Bau GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Marion Rodine bestellt. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt, sodass Verfügungen über Vermögensgegenstände nur mit Zustimmung der vorläufigen Verwalterin wirksam sind. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot auferlegt; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
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