Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
B3 GmbH Berlin-Brandenburg Bioenergie
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 23353
EUID
DEG1312.HRB23353
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
35 IN 206/16
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hartwig Albers
Adresse
Kantstraße 164, 10623 Berlin
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
26.02.2025 , 10:30 Uhr
Schlusstermin
11.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B3 GmbH Berlin-Brandenburg Bioenergie ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hartwig Albers bestellt. Im Verfahrensverlauf wurde die Vergütung des Verwalters nebst Zuschlägen für die Insolvenzanfechtung und die schwierige Verwertung von Massegegenständen sowie eine Auslagenpauschale festgesetzt. Ein besonderer Termin zur Gläubigerversammlung ist für den 26. Februar 2025, 10:30 Uhr bestimmt, um der Veräußerung bzw. Abtretung eines vollstreckbaren Urteils gegen die Maatschap BeckerH.B.J. en A.A u.a. zu einem Preis von 10.000,00 EUR zuzustimmen. Der Verwalter hat am 14. Juli 2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt, zu dem die Gläubiger eine vierwöchige Stellungnahmefrist haben. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen in Höhe von 1.358.079,89 EUR liegt zur Einsichtnahme aus. Der Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist für den 11. März 2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B3 GmbH Berlin-Brandenburg Bioenergie, Neuheimer Weg 21, 14913 Jüterbog, liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Gschz.: 35 IN 206/16, …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B3 GmbH Berlin-Brandenburg Bioenergie, Neuheimer Weg 21, 14913 Jüterbog, liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Gschz.: 35 IN 206/16, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt EUR 1.358.079,89. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse in Höhe von EUR 85.407,65, wovon noch die restlichen Massekosten und Masseschulden in Abzug kommen, zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 16. Februar 2026, 35 IN 206/16
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
B3 GmbH Berlin-Brandenburg Bioenergie (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 23353), Neuheimer Weg 21, 14913 Jüterbog, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karlheinz Wittlerbäumer, Polvitz 11, 39638 Gardelegen OT Polvitz…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
B3 GmbH Berlin-Brandenburg Bioenergie (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 23353), Neuheimer Weg 21, 14913 Jüterbog, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karlheinz Wittlerbäumer, Polvitz 11, 39638 Gardelegen OT Polvitz wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Hartwig Albers, Kantstraße 164, 10623 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 149.664,59 EUR. Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von 21 % für die Erschwernisse der Insolvenzanfechtung und 8,8% für die schwierige Verwertung von Massegegenständen
festgesetzt, §§ 2, 3 InsVV a.F. Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
35 IN 206/16, Amtsgericht Potsdam, 4. Februar 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
B3 GmbH Berlin-Brandenburg Bioenergie (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 23353), Neuheimer Weg 21, 14913 Jüterbog, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karlheinz Wittlerbäumer, Polvitz 11, 39638 Gardelegen OT Polvitz wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung n…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
B3 GmbH Berlin-Brandenburg Bioenergie (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 23353), Neuheimer Weg 21, 14913 Jüterbog, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karlheinz Wittlerbäumer, Polvitz 11, 39638 Gardelegen OT Polvitz wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 11. März 2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 4. Februar 2026, 35 IN 206/16
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
B3 GmbH Berlin-Brandenburg Bioenergie (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 23353), Neuheimer Weg 21, 14913 Jüterbog, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karlheinz Wittlerbäumer, Polvitz 11, 39638 Gardelegen OT Polvitz hat der Verwalter am 14. Juli 2025 einen An…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
B3 GmbH Berlin-Brandenburg Bioenergie (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 23353), Neuheimer Weg 21, 14913 Jüterbog, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karlheinz Wittlerbäumer, Polvitz 11, 39638 Gardelegen OT Polvitz hat der Verwalter am 14. Juli 2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 4 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 21. Juli 2025, 35 IN 206/16
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
B3 GmbH Berlin-Brandenburg Bioenergie (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 23353), Neuheimer Weg 21, 14913 Jüterbog, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karlheinz Wittlerbäumer, Polvitz 11, 39638 Gardelegen OT Polvitz wird Termin zur besonderen Gläubigerversamm…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
B3 GmbH Berlin-Brandenburg Bioenergie (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 23353), Neuheimer Weg 21, 14913 Jüterbog, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karlheinz Wittlerbäumer, Polvitz 11, 39638 Gardelegen OT Polvitz wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt mit folgender Tagesordnung:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zu der Veräußerung/Abtretung des vollstreckbaren Urteils vom 17.April 2020 gegen die Maatschap BeckerH.B.J. en A.A u.a. zu einem Preis von 10.000,00 EUR.
auf Mittwoch, 26. Februar 2025, 10:30 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25. Sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die Zustimmung der Gläubiger zur Veräußerung/Abtretung des vollstreckbaren Urteils vom 17.04.2020 als erteilt, § 160 InsO.
Amtsgericht Potsdam, 3. Februar 2025, 35 IN 206/16
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.