Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
B7 Mineralöl-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 24891
EUID
DER1608.HRB24891
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 202/17
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Runkel, Schneider, Weber
Kanzlei
Rechtsanwälte Runkel, Schneider, Weber
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 146, 42117 Wuppertal
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme im schriftlichen Verfahren
11.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B7 Mineralöl-GmbH wird vom Amtsgericht Wuppertal unter dem Aktenzeichen 145 IN 202/17 geführt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 11.11.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen nach Anzeige des Insolvenzverwalters 337.209,53 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 598,12 EUR zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 202/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 24891 eingetragenen B7 Mineralöl-GmbH, Jesinghauser Str. 49-51, 42389 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Zafer Kaya, Jesinghauser Straße…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 202/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 24891 eingetragenen B7 Mineralöl-GmbH, Jesinghauser Str. 49-51, 42389 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Zafer Kaya, Jesinghauser Straße 39, 42389 Wuppertal
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Runkel, Schneider, Weber, Friedrich-Ebert-Straße 146, 42117 Wuppertal
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
11.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters; (es wurden Erhöhrungstatbestände geltend gemacht)
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 202/17
Amtsgericht Wuppertal, 04.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 202/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 24891 eingetragenen B7 Mineralöl-GmbH, Jesinghauser Str. 49-51, 42389 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Zafer Kaya, Jesinghauser Straße…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 202/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 24891 eingetragenen B7 Mineralöl-GmbH, Jesinghauser Str. 49-51, 42389 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Zafer Kaya, Jesinghauser Straße 39, 42389 Wuppertal
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 337.209,53 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 598,12 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
145 IN 202/17
Amtsgericht Wuppertal, 07.09.2026
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