Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 203649
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BACKCLICK GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Brabandtstraße 8, 38100 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 203649
EUID
DEP1103.HRB203649
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
152/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Wirtschaftsjuristin Johanna Trittermann
Adresse
Theodor-Heuss-Straße 5 A, 38122 Braunschweig
Telefon
0531/2820376
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.06.2025 , 12:18 Uhr
Eröffnung
30.07.2025 , 14:11 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.09.2025
Berichtstermin
22.10.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
22.10.2025 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
a) Der Betrieb einer Online Marketing und Werbeagentur, Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen und Marketingmaßnahmen aller Art sowie die Werbemittelbeschaffung, b) Die Herstellung, Vermietung, Weitergabe, Verbreitung, Vertrieb, Support, Consulting und Schulung von Software aller Art, c) Der Betrieb von IT-Plattformen und Internet-Portalen, d) Der Vertrieb von Gebrauchsgegenständen aller Art, die einen Bezug zu der in b) genannten Software haben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der BACKCLICK GmbH, Braunschweig, ist am 18.06.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und die Wirtschaftsjuristin Johanna Trittermann zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 30.07.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist nunmehr als Insolvenzverwalterin tätig. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22.09.2025 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung zum Berichts- und Prüfungstermin ist für den 22.10.2025, 09:00 Uhr, im Amtsgericht Braunschweig angesetzt. In dieser Versammlung sollen unter anderem über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie den Fortgang des Verfahrens entschieden werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 152/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BACKCLICK GmbH, Brabandtstraße 8, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203649), vertr. d.: Matthias Gottschalk, (Geschäftsführer), ist am 18.06.2025 um 12:18 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verf…
272 IN 152/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BACKCLICK GmbH, Brabandtstraße 8, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203649), vertr. d.: Matthias Gottschalk, (Geschäftsführer), ist am 18.06.2025 um 12:18 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Wirtschaftsjuristin Johanna Trittermann, Theodor-Heuss-Straße 5 A, 38122 Braunschweig, Tel.: 0531/2820376, Fax: 0531/2820525, E-Mail: insolvenz@appelhagen.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 18.06.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 152/25 : Über das Vermögen der BACKCLICK GmbH, Brabandtstraße 8, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203649), vertr. d.: Matthias Gottschalk, (Geschäftsführer), ist am 30.07.2025 um 14:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Wirtschaftsjuristin Johanna Trittermann, Theodor-H…
272 IN 152/25 : Über das Vermögen der BACKCLICK GmbH, Brabandtstraße 8, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203649), vertr. d.: Matthias Gottschalk, (Geschäftsführer), ist am 30.07.2025 um 14:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Wirtschaftsjuristin Johanna Trittermann, Theodor-Heuss-Straße 5 A, 38122 Braunschweig, Tel.: 0531/2820376, Fax: 0531/2820525, E-Mail: insolvenz@appelhagen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.09.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 22.10.2025, 09:00 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 31.07.2025
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