Die Erbringung und Förderung gemeinnütziger ambulanter, teil- und vollstationärer, gesundheits- und sozialpflegerischer Dienste und damit verbundener gemeinnütziger Beratungsleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Pflege & Betreuung gGmbH ist am 01.09.2025 um 08:14 Uhr eröffnet worden. Zuvor waren im Antragsverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Am 18.06.2025 ist Dr. jur. Stefanie Zulauf zur vorläufigen Sachwalterin bestellt worden. Gemäß § 270a Abs. 1 InsO war die Antragstellerin berechtigt, unter Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Durch Beschluss vom 10.07.2025 wurde eine entsprechende Anordnung aufgehoben. Am 07.08.2025 und erneut am 25.08.2025 wurde die Antragstellerin gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt, was auf eine vorläufige Eigenverwaltung hindeutet. Mit der Verfahrenseröffnung am 01.09.2025 ist Dr. jur. Stefanie Zulauf weiterhin als Sachwalterin tätig. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 21.10.2025 bei der Sachwalterin anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 21.11.2025 um 10:30 Uhr angesetzt, in dem unter anderem über die Person der Sachwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens entschieden werden soll.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 160/25 spez.: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Pflege & Betreuung gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202018), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), ist am 18.06.2025 Folgendes angeordnet worden:
Gemä…
274 IN 160/25 spez.: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Pflege & Betreuung gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202018), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), ist am 18.06.2025 Folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zur vorläufigen Sachwalterin bestellt: Dr. jur. Stefanie Zulauf, Ottmerstraße 1, 38102 Braunschweig, Tel.: 0531/2801677, Fax: 0531/2801678.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 18.06.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 160/25 spez.: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Pflege & Betreuung gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202018), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer),
wird der Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vo…
274 IN 160/25 spez.: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Pflege & Betreuung gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202018), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer),
wird der Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vom 18.06.2025 wie folgt geändert:
Ziffer 3. wird aufgehoben, weil die Notwendigkeit der entsprechenden Anordnung nicht besteht.
Dr. Schaumann
Richterin am Amtsgericht
Amtsgericht Braunschweig, 10.07.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 160/25 spez.: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Pflege & Betreuung gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202018), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), 2. Silvio Höfer, (Geschäftsführer), 3. Dr. Florian …
274 IN 160/25 spez.: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Pflege & Betreuung gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202018), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), 2. Silvio Höfer, (Geschäftsführer), 3. Dr. Florian Harig, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 18.06.2025 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 07.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 160/25 spez.: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Pflege & Betreuung gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202018), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), 2. Silvio Höfer, (Geschäftsführer), 3. Dr. Florian …
274 IN 160/25 spez.: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Pflege & Betreuung gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202018), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), 2. Silvio Höfer, (Geschäftsführer), 3. Dr. Florian Harig, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 18.06.2025 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 25.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 160/25 spez.: Über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Pflege & Betreuung gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202018), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), 2. Silvio Höfer, (Geschäftsführer), 3. Dr. Florian Harig, (Geschäftsführer), ist am …
274 IN 160/25 spez.: Über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Pflege & Betreuung gGmbH, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202018), vertr. d.: 1. Nico Seefeldt Kazazi, (Geschäftsführer), 2. Silvio Höfer, (Geschäftsführer), 3. Dr. Florian Harig, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2025 um 08:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalterin ist: Dr. jur. Stefanie Zulauf, Ottmerstraße 1, 38102 Braunschweig, Tel.: 0531/2801677, Fax: 0531/2801678.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Sachwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.10.2025 anzumelden;
b) der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Sachwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 21.11.2025, 10:30 Uhr, E 03 eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Sachwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person der Sachwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Sachwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 01.09.2025
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
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