Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Badische Amtskellerey von 1670 GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRA 20942
EUID
DET2101V.HRA20942
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 9/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
19.03.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.05.2024
Berichtstermin
05.06.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 19.03.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Badische Amtskellerey von 1670 GmbH & Co. KG eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 15.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 05.06.2024 bestimmt. Bis zu diesem Termin kann die Tabelle auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Kreuznach eingesehen werden. Widersprüche gegen die Feststellung von Forderungen können schriftlich eingelegt werden. Nach Ablauf der Frist gelten Forderungen als festgestellt, sofern sie nicht bestritten werden.
Am 19.03.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Badische Amtskellerey von 1670 GmbH & Co. KG eröffnet worden. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Gläubigeranmeldefrist endet am 15.05.2024. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 05.06.2024 bestimmt worden. Im weiteren Verla…
Am 19.03.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Badische Amtskellerey von 1670 GmbH & Co. KG eröffnet worden. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Gläubigeranmeldefrist endet am 15.05.2024. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 05.06.2024 bestimmt worden. Im weiteren Verlauf hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 3 IN 9/24 Am 19.03.2024 um 11:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Badische Amtskellerey von 1670 GmbH & Co. KG, Schloßstraße 19, 56288 Kastellaun (AG Bad Kreuznach, HRA 20942), vertr. d.: 1. BS Verwaltungs-GmbH, Schloßstraße 19, 56288 Kastellaun, (persönlich haftende G…
Geschäfts-Nr.: 3 IN 9/24 Am 19.03.2024 um 11:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Badische Amtskellerey von 1670 GmbH & Co. KG, Schloßstraße 19, 56288 Kastellaun (AG Bad Kreuznach, HRA 20942), vertr. d.: 1. BS Verwaltungs-GmbH, Schloßstraße 19, 56288 Kastellaun, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Stefan Schmitz, Schloßstraße 19, 56288 Kastellaun, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/61923-0, Fax: 06131/61923-11, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 15.05.2024.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht wird bestimmt
auf den 05.06.2024.
Bis zu diesem Termin kann die Tabelle auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
-Insolvenzgericht- Bad Kreuznach von 9.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Im angeordneten schriftlichen Verfahren können Widersprüche gegen die Feststellung einer Forderung schriftlich eingelegt werden. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Anträge über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten können im angeordneten schriftlichen Verfahren ebenfalls bis zum Ablauf der genannten Frist eingereicht werden.
Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 19.03.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 9/24: In dem Insolvenzverfahren Badische Amtskellerey von 1670 GmbH & Co. KG, Schloßstraße 19, 56288 Kastellaun (AG Bad Kreuznach, HRA 20942), vertr. d.: 1. BS Verwaltungs-GmbH, Schloßstraße 19, 56288 Kastellaun, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Stefan Schmitz, Schloßstraße 19, 56288 Kastellau…
3 IN 9/24: In dem Insolvenzverfahren Badische Amtskellerey von 1670 GmbH & Co. KG, Schloßstraße 19, 56288 Kastellaun (AG Bad Kreuznach, HRA 20942), vertr. d.: 1. BS Verwaltungs-GmbH, Schloßstraße 19, 56288 Kastellaun, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Stefan Schmitz, Schloßstraße 19, 56288 Kastellaun, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 13.08.2024
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