Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bäcker Lang GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Steinheimer Str. 2, 71691 Freiberg am Neckar
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 734915
EUID
DEB8534.HRB734915
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3 IN 520/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Bilgery
Adresse
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Termine & Fristen
Fristende Einwendungen
09.12.2024
Gegenstand des Unternehmens
die Produktion und der Vertrieb von Back- und Konditoreierzeugnissen aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäcker Lang GmbH ist anhängig. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Bilgery festgesetzt, wobei eine Berechnungsmasse von 530.696,82 EUR zugrunde lag. Später erfolgte die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des endgültigen Insolvenzverwalters auf Basis einer Berechnungsmasse von 1.415.614,66 EUR unter Berücksichtigung von Zuschlägen für die Abwicklung mehrerer Betriebsstätten und Personalbearbeitung sowie Abschlägen für vorangegangene Tätigkeit. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde der Schlusstermin gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei eine Frist zur Einwendungserhebung bis zum 09.12.2024 gesetzt war. Dieser termin ersetzte den mündlichen Schlusstermin. Es wurden Forderungen in Höhe von 4.869.227,74 EUR festgestellt, denen ein Massebestand von 1.117.074,97 EUR gegenübersteht. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt. Das Verfahren befindet sich somit im Stadium der Schlussverteilung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 520/18
________________________________________________________________________
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäcker Lang GmbH, Steinheimer Straße 2, 71691 Freiberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ilyas Kaya
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734915
- Sch…
3 IN 520/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäcker Lang GmbH, Steinheimer Straße 2, 71691 Freiberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ilyas Kaya
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734915
- Schuldnerin -
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Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt ein verwaltetes Vermögen als Berechnungsmasse in Höhe von 530.696,82 EUR zugrunde.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 250 € je angefangenen Monat beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von 3 Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 26.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 520/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäcker Lang GmbH, Steinheimer Straße 2, 71691 Freiberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ilyas Kaya
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734915
- Sch…
3 IN 520/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäcker Lang GmbH, Steinheimer Straße 2, 71691 Freiberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ilyas Kaya
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734915
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.415.614,66 EUR zugrunde. Es werden Zuschläge in Höhe von 70 % auf die Vergütung geltend gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 250 € je angefangenen Monat beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von 3 Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 26.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 520/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäcker Lang GmbH, Steinheimer Straße 2, 71691 Freiberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ilyas Kaya
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734915
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläuf…
3 IN 520/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäcker Lang GmbH, Steinheimer Straße 2, 71691 Freiberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ilyas Kaya
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734915
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Bilgery, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 31.08.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 530.696,82 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 28.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 520/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäcker Lang GmbH, Steinheimer Straße 2, 71691 Freiberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ilyas Kaya
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734915
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sow…
3 IN 520/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäcker Lang GmbH, Steinheimer Straße 2, 71691 Freiberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ilyas Kaya
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734915
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.12.2024
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ludwigsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 4.869.227,74 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 1.117.074,97 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 28.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 520/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäcker Lang GmbH, Steinheimer Straße 2, 71691 Freiberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ilyas Kaya
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734915
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolve…
3 IN 520/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäcker Lang GmbH, Steinheimer Straße 2, 71691 Freiberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ilyas Kaya
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734915
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Bilgery, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 31.08.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.415.614,66 EUR auszugehen.Der Insolvenzverwalter beantragt im Ergebnis eine Erhöhung des Regelsatzes um 90%. Im Einzelnen setzt sich die beantragte Erhöhung wie folgt zusammen:- 50% Zuschlag für die Abwicklung mehrerer Betriebsstätten - 50 % Zuschlag für die Personalbearbeitung- 10 % Abschlag aufgrund vorangegangener Tätigkeit als vorläufiger InsolvenzverwalterAufgrund umfangreicher Delegation von Personalaufgaben und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten an Dritte hält das Gericht in der Gesamtschau für die Personalbearbeitung einen Zuschlag in Höhe von 30 % für angemessen. Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 04.07.2024 sein Einverständnis erklärt. Die Festsetzung eines Zuschlages von 50 % für die Abwicklung mehrerer Betriebsstätten sowie eines Abschlages von 10 % für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter ist gerechtfertigt. Das Gericht hält somit in der Gesamtschau einen Zuschlag in Höhe von 70 % für angemessen. Der Insolvenzverwalter beauftragte außerdem die PR Agentur Sympra GmbH zum Zwecke der Kommunikationsunterstützung. Die angefallenen Netto-Kosten in Höhe von 1.200,00 € waren von der Netto-Vergütung in Abzug zu bringen. Auch hierzu erklärte der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 04.07.2024 sein Einverständnis.
Der Insolvenzverwalter beantragt im Ergebnis eine Erhöhung des Regelsatzes um 90%. Im Einzelnen setzt sich die beantragte Erhöhung wie folgt zusammen:
- 50% Zuschlag für die Abwicklung mehrerer Betriebsstätten
- 50 % Zuschlag für die Personalbearbeitung
- 10 % Abschlag aufgrund vorangegangener Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter
Aufgrund umfangreicher Delegation von Personalaufgaben und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten an Dritte hält das Gericht in der Gesamtschau für die Personalbearbeitung einen Zuschlag in Höhe von 30 % für angemessen. Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 04.07.2024 sein Einverständnis erklärt.
Die Festsetzung eines Zuschlages von 50 % für die Abwicklung mehrerer Betriebsstätten sowie eines Abschlages von 10 % für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter ist gerechtfertigt.
Das Gericht hält somit in der Gesamtschau einen Zuschlag in Höhe von 70 % für angemessen.
Der Insolvenzverwalter beauftragte außerdem die PR Agentur Sympra GmbH zum Zwecke der Kommunikationsunterstützung. Die angefallenen Netto-Kosten in Höhe von 1.200,00 € waren von der Netto-Vergütung in Abzug zu bringen. Auch hierzu erklärte der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 04.07.2024 sein Einverständnis.
Dem Insolvenzverwalter war somit eine Vergütung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 28.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 520/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäcker Lang GmbH, Steinheimer Straße 2, 71691 Freiberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ilyas Kaya
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734915
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 4.869.227,7…
3 IN 520/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäcker Lang GmbH, Steinheimer Straße 2, 71691 Freiberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ilyas Kaya
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734915
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 4.869.227,74 EUR steht ein Betrag von 1.117.074,97 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 28.10.2024
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