Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bäcker, Wilhelm-Josef
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Venloer Straße 1055, 50829 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRA 15173
EUID
DER3306.HRA15173
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 221/22
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag (aufgehoben)
10.07.2024
Einsichtnahme Forderungstabelle
30.08.2024
Prüfungsstichtag
30.09.2024
Frist zur Anträgen auf Versagung der Restschuldbefreiung
04.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Wilhelm-Josef Bäcker, Inhaber der Firma Gartenbau ROSSBACH-BÄCKER e.K., wird vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70a IN 221/22 geführt. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag war der 10.07.2024, an dem ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen musste. Die Tabelle mit den Forderungen lag ab dem 10.06.2024 zur Einsicht aus. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 04.12.2025 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Die Sachstandsberichte lagen zur Einsicht aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Wilhelm-Josef Bäcker, Inhaber der Firma Gartenbau ROSSBACH-BÄCKER e.K., wird vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70a IN 221/22 geführt. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der ursprüngliche Prü…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Wilhelm-Josef Bäcker, Inhaber der Firma Gartenbau ROSSBACH-BÄCKER e.K., wird vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70a IN 221/22 geführt. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der ursprüngliche Prüfungsstichtag war der 10.07.2024, dieser Termin wurde jedoch mangels Internetveröffentlichung aufgehoben. Ein neuer Prüfungsstichtag wurde auf den 30.09.2024 festgesetzt, an dem schriftliche Widersprüche gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen müssen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen ist ab dem 30.08.2024 auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 04.12.2025 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen, die auf die Versagungsgründe des § 290 InsO gestützt sein müssen. Die Sachstandsberichte und Stellungnahmen liegen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 221/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Wilhelm-Josef Bäcker, geboren am 23.01.1966, Buschweg 53, 50829 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 15173 eingetragenen Firma Gartenbau ROSSBACH-BÄCKER e.K.
wird angeordnet:
Die nachträg…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 221/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Wilhelm-Josef Bäcker, geboren am 23.01.1966, Buschweg 53, 50829 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 15173 eingetragenen Firma Gartenbau ROSSBACH-BÄCKER e.K.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 10.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 221/22
Amtsgericht Köln, 09.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 221/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Wilhelm-Josef Bäcker, Buschweg 53, 50829 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 15173 eingetragenen Firma Gartenbau ROSSBACH-BÄCKER e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lehmkühler …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 221/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Wilhelm-Josef Bäcker, Buschweg 53, 50829 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 15173 eingetragenen Firma Gartenbau ROSSBACH-BÄCKER e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lehmkühler Rechtsanwälte, Wilhelmstraße 40-42, 53111 Bonn
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 04.12.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 aus.
70a IN 221/22
Amtsgericht Köln, 04.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 221/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Wilhelm-Josef Bäcker, geboren am 23.01.1966, Buschweg 53, 50829 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 15173 eingetragenen Firma Gartenbau ROSSBACH-BÄCKER e.K.
wird angeordnet:
Die nachträg…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 221/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Wilhelm-Josef Bäcker, geboren am 23.01.1966, Buschweg 53, 50829 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 15173 eingetragenen Firma Gartenbau ROSSBACH-BÄCKER e.K.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der nachträgliche Prüfungstermin vom 10.07.2024 wird mangels Internetveröffentlichung aufgehoben.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 30.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
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Amtsgericht Köln, 19.08.2024
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